forum Überprüfung der MINUSCA

Einführung in das Thema

Hinweis: Hier gibt es das Handbuch zum Gremium

1. Einleitung

10.872 Soldat*innen, 2.065 Polizist*innen, 1.162 Zivilist*innen, dazu Expert*innen und Freiwillige – die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik (Französisch: Mission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation de la République Centrafricaine, MINUSCA) zählt mit einer Gesamtstärke von 14.794 Menschen (Stand Juli 2019) zu den aufwendigsten Friedensmissionen der Gegenwart. Seit April 2014 setzen sich die Blauhelmsoldat*innen der Vereinten Nationen in der vom Krieg gebeutelten Zentralafrikanischen Republik (ZAR) für die Zurückdrängung militanter Gruppen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung ein. In dem Land kommt es seit Jahrzehnten zu Unruhen; bisherige Friedensbemühungen blieben erfolglos. Nach aktuellem Stand endet das Mandat der MINUSCA jedoch am 15. November 2019. Im Februar dieses Jahres gab ein neu ausgehandeltes Friedensabkommen zwischen der zentralafrikanischen Regierung und 14 beteiligten Konfliktparteien zudem Hoffnung auf ein baldiges Ende der Gewalt. Parallel zum Einsatz der MINUSCA treten zudem vermehrt schockierende Berichte über inakzeptable Rechtsverstöße wie beispielsweise sexueller Missbrauch durch die Blauhelme auf. Eine Überprüfung des Mandats der MINUSCA, ihrer Methoden und ihrer Zielsetzung ist mithin dringend notwendig.

 

2. Hintergrund und Grundsätzliches

Obwohl die ZAR über große Vorkommen an Diamanten, Uran und Erdöl verfügt, ist das Land sehr arm und befand sie sich auf dem Human Development Index von 2016 auf dem letzten Platz unter den 188 erfassten Staaten. Innerhalb der ZAR stehen sich Christ*innen und Menschen muslimischen Glaubens, die den rohstoffreichen nördlichen Teil des Landes besiedeln, gegenüber.

Die Mehrheit der von der Subsistenzwirtschaft lebenden Bevölkerung des Südens fühlt sich gegenüber den wohlhabenderen Menschen muslimischen Glaubens benachteiligt. Umgekehrt werden Menschen muslimischen Glaubens auch in zweiter oder dritter Generation als Zuwanderer*innen angesehen und politisch diskriminiert.

Die Entwicklung des Landes wurde stets durch die ehemalige Kolonialmacht Frankreich und spätestens seit der Jahrtausendwende auch durch das Nachbarland Tschad erheblich mitbestimmt, die jeweils großes Interesse an den Rohstoffen der ZAR haben. Eigenständige demokratische Strukturen oder das Prinzip eines demokratischen, friedlichen Machtwechsels konnten sich bislang nicht etablieren. Vielmehr wechselten sich seit der Staatsgründung 1960 autoritäre Staatschefs ab, die die wirtschaftliche Entwicklung der ZAR nicht vorantreiben konnten. 

1990 kam es aufgrund von heftigen Protesten durch zentralafrikanische Staatsbürger*innen zu den ersten demokratischen Wahlen seit der Unabhängigkeit, aus der Ange-Félix Patassé siegreich hervorging. Als jedoch auch dieser das Land aufgrund großer wirtschaftlicher Unzufriedenheit selbst mithilfe des französischen Militärs nicht beruhigen konnte, entsandten die Vereinten Nationen im Rahmen der MINURCA-Mission 1998 erstmals Blauhelmsoldat*innen in die ZAR. Diese hatten die Aufgabe, Stabilität und Sicherheit herzustellen, zwischen den verschiedenen Gruppierungen im Land zu vermitteln und den Wahlprozess 1998 zu unterstützen und zu schützen. Das Engagement der MINURCA endete im Februar 2000. Patassé konnte sich trotz mehrerer versuchter Staatsstreiche im Amt halten, bis er 2003 von General François Bozizé verdrängt wurde. Während seiner Amtszeit versuchte Bozizé vergeblich, durch verschiedene Abkommen zwischen immer wieder aufbegehrenden Kampfgruppen ein friedliches Miteinander zu erreichen.

Das Jahr 2013 wurde zum Wendepunkt. Schon gegen Ende des Vorjahres war aus den nördlichen Gebieten des Landes eine neue, muslimisch geprägte Rebellengruppe, genannt „Seleka“, auf dem Vormarsch in Richtung der Hauptstadt Bangui und der christlich dominierten Regierung gewesen. Nachdem ein Waffenstillstandsabkommen scheiterte, eroberte die Seleka im März 2013 die Hauptstadt. Daraufhin löste einer der Oberbefehlshaber, Michel Djotodia, als selbsternanntes Staatsoberhaupt die Verfassung und das Parlament auf. Als Präsident einer ernannten Übergangsregierung gelang es Djotodia jedoch nicht, die Seleka zu kontrollieren. Es kam in der Folge zu Übergriffen gegen die christliche Bevölkerung, Vergewaltigungen, Entführungen und Morde. Dagegen formten sich die christlich dominierten „Anti-Balaka“ (Sango: „Anti-Machete“) und eine Spirale aus Gewalt und Vergeltung entstand.

„Mit dem Ausdruck großer Besorgnis um die Sicherheit in der ZAR“ beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 2149 vom 10. April 2014 die Entsendung der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik. Das robuste Mandat umfasst seither den Schutz der Zivilbevölkerung und des Personals der Vereinten Nationen, die Unterstützung des Übergangsprozesses und insbesondere die Wiederherstellung staatlicher Autorität, die sofortige Ermöglichung humanitärer Hilfsleistungen, die Durchsetzung und den Schutz der Menschenrechte sowie die Durchsetzung des nationalen wie internationalen Rechts. Die von der Afrikanischen Union geführte Stabilisierungsmission MISCA ging in der MINUSCA auf, die Mission des französischen Militärs „Sangaris“ endete 2016. Damit ist die MINUSCA momentan das einzige Stabilisierungswerkzeug, das den Vereinten Nationen in der ZAR zur Verfügung steht.

Einige wichtige Schritte hin zur Befriedung des Landes konnten unter der Mitwirkung der MINUSCA bereits unternommen werden. So wurde im Mai 2015 das Bangui Forum als Format des nationalen Dialogs ins Leben gerufen, das zumindest eine Absichtserklärung zur Abrüstung, Demobilisierung und militärische Wiedereingliederung der verschiedenen Kampfverbände hervorbrachte. Zudem konnten im Februar 2016 mithilfe der MINUSCA friedliche Wahlen abgehalten und ein ordentlicher Übergang von Interimsbeamten zu einer demokratisch legitimierten Regierung gewährleistet werden. Die Truppen der MINUSCA konnten über die Jahre den Schutz der Zivilbevölkerung zumindest in Teilen des Landes, insbesondere in der Hauptstadt Bangui, verbessern. Auf lokaler Ebene konnten der Sicherheitsapparat gestärkt und örtlich begrenzte Friedenslösungen erarbeitet werden. Teilnehmer*innen stufen die MINUSCA zudem gemessen an den schwierigen Umständen als eine der anpassungsfähigsten Missionen der Vereinten Nationen ein.

 

3. Aktuelles

Die Lage in der Zentralafrikanischen Republik bleibt auch nach ersten Erfolgen der MINUSCA weiterhin angespannt. Ein stabiler Staat konnte bisher nicht entstehen. MINUSCA bleibt der einzige Garant für die öffentliche Sicherheit, während die rohstoffreichen Gebiete außerhalb der Hauptstadt Bangui weiterhin von bewaffneten Gruppierungen kontrolliert werden.

Das wohl bedeutendste Ereignis der jüngeren Entwicklungen in der ZAR stellt das im Februar 2019 verhandelte und beschlossene politische Abkommen zwischen der zentralafrikanischen Regierung und 14 verschiedenen Gruppierungen dar. Unter der Aufsicht der Afrikanischen Union wurden weitreichende Maßnahmen vereinbart, wie ein friedlicher, rechtmäßiger Übergang zu einer neuen Regierung herbeigeführt werden kann. Zentraler Sicherheitsaspekt war die Zusammenführung der staatlichen Truppen mit Verbänden der unterzeichnenden Gruppierungen zur Errichtung neuer Sicherheitskräfte. Politisch wurde Mitgliedern der Milizen die Möglichkeit eingeräumt, an der Regierungsbildung mitzuwirken. Ihnen wurde darüber hinaus keine Immunität für ihre im Bürgerkrieg begangenen Verbrechen zuerkannt, der Präsident soll aber das Instrument der Begnadigung anwenden dürfen.

Bereits im März zogen jedoch Vertreter*innen der Milizen ihre Unterstützung für das Abkommen zurück, was den neuen Präsidenten Faustin-Archange Touadéra dazu zwang, ein neues, paritätisch besetztes Kabinett zu ernennen. Und der Kompromiss bleibt brüchig: Von März bis Mai kam es zu weiteren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen MINUSCA-Einheiten und verschiedenen Unterzeichner*innengruppen des Abkommens. Währenddessen bemüht sich die „International Support Group for Central Africa“, eine Interessengemeinschaft u. a. aus Vertreter*innen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union,  weiterhin darum, die Umsetzung des Abkommens mit Hilfe internationaler Unterstützung voranzubringen und humanitäre Hilfe bereitzustellen.

Im Sicherheitsrat zeichnen sich unterdessen zunehmend neue Tendenzen ab. So besteht Russland darauf, dass bei neuen Beschlüssen des Sicherheitsrates zum Thema die eigene politische Rolle und die geleistete militärische Unterstützung deutlicher zum Ausdruck kommt. Damit wird ein gesteigertes russisches Interesse an der Region deutlich. Zudem wird über eine Anpassung der verhängten Sanktionen gegen die ZAR nachgedacht, insbesondere das seit 2013 bestehende Waffenembargo. Begründet wird dies mit den Wünschen der zentralafrikanischen Regierung. USA, Vereinigtes Königreich und Frankreich stellen sich doch mangels ausreichender Fortschritte hin zur öffentlichen Sicherheit in der ZAR noch gegen das Aufheben der Sanktionen.

 

4. Probleme und Lösungsansätze

Auf allen Ebenen des Engagements der Vereinten Nationen in der ZAR finden sich verschiedene anhaltende Problemherde. Höchste Priorität hat die Umsetzung des im Februar verabschiedeten politischen Abkommens. Zwar wurde das Mandat der MINUSCA im Herbst 2018 explizit in Richtung einer entscheidenden Mitwirkung bei nationalen Friedensverhandlungen erweitert. Nach den Entwicklungen des Frühjahrs 2019 ist das Abkommen allerdings derart ins Wanken geraten, dass die MINUSCA alles daran setzen sollte, die Parteien am Verhandlungstisch zu halten. Zudem haben bisher solche Bemühungen den sichtbarsten Erfolg, die auf regionaler Ebene ortsspezifische Friedensabkommen zwischen einzelnen Gruppierungen erreichen konnten. Durch diese Vereinbarungen konnten kleinere Gebiete befriedet werden und hunderttausende Geflüchtete konnten in ihre Heimat zurückkehren.

Hand in Hand gehend mit der Unterstützung des Abkommens wird eine engere Zusammenarbeit mit den zentralafrikanischen Streitkräften (Französisch: Forces Armées Centrafricaines, FACA) gefordert. Einer Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie staatlicher Gewalt steht bisher vor allem die logistische Unterversorgung der Armee im Wege. Besonders dringend werden technische Unterstützung, Treibstoff, Nahrungsrationen, Trinkwasser und Transportmittel benötigt. Innerhalb der MINUSCA wird das aber teilweise kritisch betrachtet, da die hierfür notwendige Aufstockung der Ressourcen der Mission alles andere als gesichert scheint. Zudem könnte die MINUSCA die FACA auch bei der Überprüfung der Streitkräfte und der Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen tiefergehend unterstützen. Hier ist die politische Unterstützung durch den Sicherheitsrat ebenso unerlässlich wie eine erhebliche Aufstockung des Missionsbudgets, um den FACA die notwendige Hilfestellung zu leisten. Derzeit sind 930.211.900 US-Dollar für die MINUSCA bewilligt.

Menschenrechtsverletzungen bleiben auch innerhalb der MINUSCA ein problembehaftetes Thema. Der wohl prominenteste Fall betrifft Soldaten der Republik Kongo, die nach Berichten von Human Rights Watch von Dezember 2013 bis Juni 2015 mindestens 18 Menschen auf menschenverachtende Weise ermordet haben sollen. Hinzu kamen mehrere Vorwürfe hinsichtlich sexueller Übergriffe, sodass das gesamte kongolesische Kontingent 2017 aus der MINUSCA abgezogen wurde. Soldaten aus Frankreich, Gabun und Burundi sollen mindestens 108 Frauen und Mädchen in einer einzelnen Provinz sexuell missbraucht haben. Nach Angaben des AIDS-Free World-Projekts „Code Blue“ ist die Zahl der registrierten Vorfälle in der ZAR in den letzten Jahren massiv angestiegen. Nach Jahren des Wegsehens haben die Vereinten Nationen mit der Resolution 2272 des Sicherheitsrates vom 11. März 2016 die erste Stellungnahme zu sexuellem Missbrauch durch Blauhelme überhaupt verabschiedet. Obwohl seitdem weitere Schritte unternommen wurden, bleiben die Vereinten Nationen für ihren mangelhaften Umgang mit den Menschenrechtsverletzungen seitens der Blauhelmsoldaten in der Kritik. Am ehesten mangelt es an der Durchsetzung des geltenden Rechts. Dafür bräuchte es in den Einsatzländern funktionierende zivile und vor allem auch Militärgerichte, die sich mit den Fällen auseinandersetzen können. Hier müsste auf Sexualstrafrecht spezialisiertes Personal – Richter*innen, Staatsanwält*innen, Ermittler*innen und Verteidiger*innen – eingesetzt werden, um zu sachgerechten Urteilen zu gelangen. Zudem könnte es die Bedingung für die Teilnahme eines Landes an Friedensmissionen werden, diese Gerichte anzuerkennen. Zur sauberen Beweisführung werden auch immer wieder verpflichtende DNA-Proben für alle beteiligten Soldat*innen ins Gespräch gebracht. Letztlich ist auch die Sensibilisierung aller an der Mission beteiligten Personen für das Thema sowie die Schaffung funktionierender Meldesysteme unerlässlich.

Der Schutz der Zivilbevölkerung steht weiterhin im Zentrum des MINUSCA-Mandats. Allerdings werden die meisten Ressourcen, personell wie technisch, auf den Schutz der Regierungseinrichtungen und humanitärer Hilfstransporte verwendet. Für effektive Einsätze außerhalb der Hauptstadt Bangui und einiger Großstädte fehlen schlicht die Mittel. Hinzu kommen operative Schwachpunkte wie mangelhafte Disziplin, dysfunktionale Befehlsketten in verschiedenen Truppenteilen oder die Schwächung der militärischen Schlagkraft durch zu häufige und langwierige Truppenrotationen. Hier wird eine intensivere Zusammenarbeit der beteiligten Länder mit dem Sonderausschuss für Friedenssicherungseinsätze entscheidend sein, um Truppenbewegungen effizienter durchführen zu können. Zudem könnten durch häufigere Überprüfungen der Transportwege innerhalb der ZAR der Bedarf an Geleitschutz für Hilfskonvois reduziert werden.

Ein sehr bedeutender Aspekt wird schließlich vom aktuellen Mandat der MINSUCA vollständig vernachlässigt. Bisher wird der Mission lediglich in einer Randnotiz eine unterstützende Rolle bei den Wahlen 2020 und 2021 zugesprochen. In Entwürfen des Sicherheitsrates findet sich sogar der Vorschlag, innerhalb der MINUSCA eine Wahlkommission zu bilden, die sich ausschließlich mit der Planung und Durchführung der Wahlen befassen soll. Allerdings wurde dieses Vorhaben aus dem Mandat gestrichen, sodass die Ressourcen für eine wirklich nachhaltige Hilfestellung beim Wahlprozess fehlen dürften. Dabei wird den kommenden Wahlen eine entscheidende Rolle im Stabilisierungsprozess zugesprochen. Sollte das Mandat der MINUSCA verlängert werden, ist der Mithilfe an den demokratischen Prozessen in der ZAR oberste Priorität einzuräumen.

 

5. Punkte zur Diskussion

Die ZAR befindet sich im Herbst 2019 an einem Scheideweg. Einerseits ist es gelungen, ein belastbares Friedensabkommen zwischen allen nennenswerten Akteur*innen im Land zu schließen, das zumindest die Grundlage für einen Wiederaufbau des Staates bieten könnte. Andererseits ist es den Vereinten Nationen trotz eines hohen personellen wie logistischen Aufwandes im Rahmen der MINUSCA bisher nicht gelungen, nachhaltig auf den Friedensprozess und die Wiederherstellung staatlicher Kontrolle über das Land einzuwirken. Es stellen sich daher folgende Fragen:

  • Ist eine Verlängerung der Mission in ihrer jetzigen Form sinnvoll? Wenn nicht, was sind alternative Strategien?

  • Sollte das Mandat der MINUSCA auch die Mitarbeit am demokratischen Wiederaufbau des Staates umfassen? Wie genau könnte dies geschehen?

  • Wie kann innerhalb einer Friedensmission eine sachgerechte Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gewährleistet werden?

  • Sollten der MINUSCA größere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die FACA effektiver unterstützen zu können?

  • Wie lässt sich die Arbeit der MINUSCA effizienter gestalten? Inwiefern     können die internationale Gemeinschaft und Behörden der Vereinten Nationen zum Erfolg der Mission beitragen?

 

6. Lexikon

Blauhelmsoldat*in: Als Blauhelme werden umgangssprachlich die Friedenstruppen der Vereinten Nationen bezeichnet. Der Spitzname kommt daher, dass diese Truppen in der Regel blaue Helme tragen. Die Friedenstruppen werden von den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen (UN) für Einsätze zur Friedenssicherung und Friedenserhaltung entsendet und stehen unter dem Kommando der UN. Seit dem Jahr 1948 sind Blauhelme in verschiedenen Ländern der Welt im Einsatz und sie haben im Jahr 1988 für ihre Arbeit und ihre Verdienste den Friedensnobelpreis erhalten. 

Human Development Index: Nach dem Wirtschaftslexikon Gabler ein Index über die menschliche Entwicklung, der von dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (Englisch: United Nations Development Programme, UNDP) geführt wird und folgende gleichgewichtete Basisvariablen berücksichtigt: Lebenserwartung, Alphabetisierungsrate Erwachsener, Durchschnittsdauer des Schulbesuchs, Pro-Kopf-Einkommen (PKE). Der Human Development Index wird in der Entwicklungspolitik als zusätzlicher Indikator zum PKE für die Bewertung des sozioökonomischen Entwicklungsstandes verwendet. 

Robustes Mandat: Dem Tagesspiegel zufolge erlaubt ein solches Mandat UN-Blauhelmsoldat*innen die Anwendung von Waffengewalt nicht nur zur Selbstverteidigung, sondern auch zur Verteidigung der Mission und von Zivilist*innen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Kapitel VII der UN-Charta verankert. Die Vereinten Nationen setzen seit 1948 in Krisengebieten Soldat*innen zur Friedenserhaltung ein. Der Charakter der Peacekeeping-Operationen hat sich im Laufe der Jahrzehnte verändert. Zunächst wirkten UN-Blauhelmsoldat*innen als neutraler Puffer zwischen Konfliktparteien, später kamen Aufgaben in nationalen Versöhnungsprozessen und zum Aufbau der demokratischen Entwicklung hinzu. Erst in den 90er Jahren folgten Mandate, die neben der Friedenssicherung auch die Friedenserzwingung beinhalteten. 

Sonderausschuss für Friedenssicherungseinsätze: Der Sonderausschuss für Friedenssicherungseinsätze (Special Committee on Peacekeeping Operations, C34) ist ein Gremium der Vereinten Nationen. In ihm sind zurzeit 124 Mitgliedstaaten vertreten, die sich entweder an UN-Missionen beteiligen oder mit Beobachterstatus aufgenommen wurden. 17 weitere Staaten sowie die Europäische Kommission, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und Interpol haben Beobachterstatus. Der Sonderausschuss wurde am 18. Februar 1965 durch Resolution 2006 (XIX) der Generalversammlung gegründet. C34 ist das einzige Gremium der Vereinten Nationen, welches ein Mandat der Generalversammlung hat, sich umfassend mit allen Aspekten und Fragen des Peacekeeping zu befassen. Die Berichte des Ausschusses haben insbesondere für den Sicherheitsrat großes Gewicht. 

Subsistenzwirtschaft: Spektrum zufolge eine Wirtschaftsweise vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft, deren Produktionsziel ganz oder nahezu ausschließlich die Selbstversorgung der Besitzer und deren Familien ist. Subsistenzwirtschaft umfasst auch die Erträge aus Jagen und Sammeln. Sie stellt ein geschlossenes, autarkes System dar, in dem ohne Marktorientierung und Gewinn und nicht arbeitsteilig produziert wird.

 

7. Wichtige Dokumente

Resolution 2149 (2014) des Sicherheitsrates vom 10. April 2014 zur Errichtung der MINUSCA: http://unscr.com/en/resolutions/doc/2149

 

8. Quellen und weiterführende Links

Tagesschau.de, ARD-Jahresrückblick 1960: Unabhängigkeit für Afrikanische Staaten, 2010,
https://www.tagesschau.de/jahresrueckblick/meldung226976.html – Video und Text zum Jahr 1960, in dem viele afrikanische Staaten ihre Unabhängigkeit erlangten (Deutsch). 

 

Encyclopaedia Britannica, Central African Republic, 2019,
https://www.britannica.com/place/Central-African-Republic/History – Eintrag in der Encyclopaedia Britannica zur Geschichte der Zentralafrikanischen Republik (Englisch). 

 

Alexandra Lamarche, Memorandum to United Nations Special Representative of the Secretary General Mr. Mankeur Ndiaye, 22. März, 2019, https://static1.squarespace.com/static/506c8ea1e4b01d9450dd53f5/t/5c945495eb393122e02241fc/1553224853790/Aly+CAR+Issue+Breif.pdf – konkrete Empfehlungen von Refugees International für die Zukunft des Mandats der UN-Mission in der ZAR, gute Quelle für die tatsächliche Überarbeitung des Mandats (Englisch). 


Susanne Stollreiter, Die Zentralafrikanische Republik auf der Suche nach Frieden, Perspektive | FES Kamerun / Zentralafrika, Friedrich-Ebert-Stiftung, September 2015, https://library.fes.de/pdf-files/iez/11590.pdf  – zur Notwendigkeit, die Wahlen durch internationale Akteure begleiten zu lassen (Deutsch). 


Security Council Report, Central African Union, 2019, https://www.securitycouncilreport.org/monthly-forecast/2019-06/central-african-republic-2.php – Monatlicher Ausblick des Sicherheitsrates zur Zentralafrikanischen Republik für den Juni 2019 (als Quelle des Textes), aktuelle Versionen werden monatlich veröffentlicht und bilden eine guten Überblick über aktuelle Entwicklungen (Englisch).

Kelly Askin, GLOBAL: Ending impunity for crimes committed by UN peacekeepers, International Bar Association, 17. Juni 2016, https://www.ibanet.org/Article/NewDetail.aspx?ArticleUid=CEBC5F69-A238-49BB-B85A-5E8D878FE485 – zu den Folgen des sexuellen Missbrauchs durch UN-Blauhelmsoldaten (Englisch).

Code Blue, Spotlight on: Central African Republic, 2019,  http://www.codebluecampaign.com/spotlight-car – Überblick des Code Blue-Projekts von AIDS-Free World zum Sexuellen Missbrauch in der ZAR.

International Peace Institute, Prioritizing and Sequencing Peacekeeping Mandates: The Case of MINUSCA, Oktober 2018, https://www.ipinst.org/wp-content/uploads/2018/10/1810_The-Case-of-MINUSCA-English.pdf – Ideen zur Überarbeitung des Mandats der MINUSCA (Englisch). 

Stimson Center and Better World Campaign, An Exit Strategy for MINUSCA: Progress and Obstacles, August 2017, https://betterworldcampaign.org/wp-content/uploads/2017/08/An-Exit-Strategy-For-MINUSCA-Progress-and-Obstacles.pdf – Evaluation der Folgen eines Endes des MINUSCA Mandats und Empfehlungen zu einer Exit-Strategie.

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