forum Überprüfung von Entwicklungszusammenarbeit in Hinblick auf Menschenrechte

Einführung in das Thema

Eine Einführung zum Thema finden Sie hier. Unten finden Sie schon einmal einen kurzen Abriss.

 

Menschenrechte stellen einen elementaren Grundsatz in der Arbeit der Vereinten Nationen dar. So sind die Menschenrechte seit 1945 fest in der Charta sowie drei Jahre später in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert worden.

Eine ebenso zentrale Bedeutung spielen der wirtschaftliche und soziale Fortschritt der Völker, der in Form von Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden soll. Seit Jahrzehnten besteht der Ansatz, durch verschiedene Programme gezielt Staaten und gleichzeitig ihre Menschenrechte zu unterstützen. Obwohl dieser Ansatz durchaus sinnstiftend ist, bestehen noch immer Konflikte. So wird Entwicklungszusammenarbeit zum Teil als Druckmittel eingesetzt oder es werden Fördergelder von Ländern angenommen, deren Menschenrechtslage nicht den Vorgaben des Human Rights Based Approach entsprechen. Ein weiteres Problem sind nach wie vor Entwicklungsprojekte und -initiativen, die Machtungleichgewichte innerhalb eines Staates erschaffen und fördern.

Es besteht folglich Handlungsbedarf, um das Konzept der Entwicklungszusammenarbeit zu prüfen und weiterzuentwickeln. Der Wirtschafts-und Sozialrat wird sich damit befassen, wie durch Entwicklungszusammenarbeit Menschenrechte geschützt und gestärkt werden können und wo in dieser Hinsicht Verbesserungs- und Handlungsbedarf besteht.

 

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Papiere 1 bis 25 von 54.
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