forum Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten

Einführung in das Thema

Einleitung

Die Menschheit definiert sich zu einem beachtlichen Teil durch ihre Vergangenheit beziehungsweise ihre Geschichte. Teil dieser Geschichte und vor allem Zeugnis für die nächsten Generationen sind die vorhandenen Kulturgüter überall auf der Welt. Kulturgüter sind historische Gegenstände und Gebäude, die einen kulturellen Wert für die Gesellschaft haben. Allerdings sind Kulturgüter in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten enorm durch mutwilliges Handeln oder grobe Fahrlässigkeit besonders im Zuge von Kriegen bedroht. Bei der Verhinderung der Zerstörung von Kulturgütern besteht eine politische und internationale Relevanz, da die gesamte Menschheit verliert, wenn hunderte oder tausende Jahre an Geschichte vernichtet werden.

Einen dramatischen Höhepunkt fand die Zerstörung von Kulturgütern in den beiden Weltkriegen. Die Antwort auf diese verheerenden Geschehnisse waren rechtliche Konventionen. Obwohl die rechtliche Grundlage durch zahlreiche Resolutionen und Verordnungen bereits ausreichend vorhanden ist, wird sie unzureichend geachtet und befolgt. Dies hat fatale Auswirkungen für die Kulturgüter in aktuellen Konflikten, beispielsweise in der Region Bergkarabach, welche von Kriegshandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan bedroht sind. Die zentrale Fragestellung in dieser Problematik sollte also der konkrete Schutz von Kulturgütern in der Praxis sein.

Hintergrund und Grundsätzliches

Die Problematik um den Schutz von Kulturgütern ist schon lange bekannt. Die erste internationale Konferenz zu diesem Thema fand im Jahre 1899 in Den Haag statt und brachte die erste Haager Konvention „betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ hervor. Die 1907 verabschiedete „Haager Landkriegsordnung“ übernahm im Wesentlichen die Inhalte der Haager Konvention von 1899. In den nachfolgenden beiden Weltkriegen zeigte sich allerdings, dass die Vereinbarungen kaum eingehalten wurden und die Landkriegsordnung somit kaum praxistauglich war. Vor dem Hintergrund der enormen Zerstörung von Kulturgut in den Weltkriegen wurde 1954 die „Haager Konvention vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ verabschiedet. Diese beinhaltet 36 Artikel und wurde mittlerweile von 132 Staaten unterzeichnet. Betont wird darin, dass es im Interesse aller sei, vorhandenes Kulturgut zu schützen und schon in Friedenszeiten vorsorglich zu handeln, indem man Grundlagen auf Gesetzesebene schaffe. Allgemeine Schutzbestimmungen, Sonderschutz, Transporte und das Kennzeichnen von Kulturgütern sowie der Anwendungsbereich und die Durchführung der Konvention sind einige der übergeordneten Themen. Außerdem wurde ein international geltendes Symbol festgelegt, welches Kulturgüter kennzeichnen soll – das sogenannte Blaue Schild. Die Kennzeichnung von Kulturgut ist von großer Bedeutung, da ein nicht zu vernachlässigender Teil von Kulturgütern einfach aus Unwissenheit heraus zerstört wird. Mit der Kennzeichnung wird für jede*n, sofern das Zeichen bekannt ist, deutlich, dass es sich um Kulturgut handelt und es möglichst verschont bleiben sollte.

Ein zweites Zusatzprotokoll zur Haager Konvention von 1954, welches eine individuelle strafrechtliche Verantwortbarkeit und die Einrichtung eines zwischenstaatliches Komitees beinhaltet, wurde 1999 verabschiedet. Dies sind beides sehr bedeutende und weitreichende Maßnahmen. Die individuelle strafrechtliche Verantwortbarkeit sieht vor, dass einzelne Straftäter*innen für ihre Taten verantwortlich sind und somit angeklagt werden dürfen. Die Vertragsstaaten sind dazu aufgefordert, entsprechende nationale Gesetze zu erlassen und die Strafverfolgung durchzuführen. Das zwischenstaatliche Komitee besteht aus zwölf Regierungen und hat als permanentes Kontrollorgan die Aufgabe, die Einhaltung der Konvention zu überprüfen und eine Liste mit unter Schutz gestellten Kulturgütern zu führen. Neu gewählt wird das Komitee alle vier Jahre. Das Zusatzprotokoll beschäftigt sich mit der Erweiterung der allgemeinen Schutzbestimmungen, dem verstärkten Schutz von Kulturgut, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Gerichtsbarkeit, dem Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten nicht internationalen Charakters, institutionellen Fragen und der Verbreitung von Informationen und internationalen Unterstützungen. Mit sogenannten Konflikten nicht internationalen Charakters sind innerstaatliche oder asymmetrische Konflikte gemeint, also beispielsweise Bürgerkriege. Die Problematik hierbei ist, dass die Vereinten Nationen aufgrund der Souveränität der Staaten, in denen Bürgerkriege stattfinden, weniger umfangreich zum Schutz der Kulturgüter eingreifen können.

Die Fälle um zerstörte oder verschleppte Kulturgüter ziehen sich oft über Jahrzehnte in die Länge, da immer wieder verloren geglaubte Kulturgüter auftauchen und geklärt werden muss, was mit diesen geschieht. Oft kann nicht mehr eindeutig festgestellt werden, wem die Gegenstände mal gehörten, geschweige denn, wer heute ein Anrecht darauf hat. Auch wird durch aktuelle Konflikte und die Zerstörung von Kulturgütern in diesen deutlich, dass durch die bisherigen Maßnahmen immer noch kein ausreichender Schutz gewährleistet ist. Am Beispiel von Daesh wird ein weiteres sehr aktuelles Problem deutlich: Für Terrorist*innen und nichtstaatliche Akteur*innen bietet der Schmuggel mit Kulturgütern eine sehr lukrative Finanzierungsmöglichkeit. Die meisten Kulturgüter werden nicht aus Prinzip zerstört, sondern, weil die Kriegsparteien Profit aus ihnen gewinnen wollen. Nichtstaatliche Akteure*innen stellen somit teilweise eine größere Gefahr dar.

Aktuelles

Die Haager Konvention von 1954 und das zweite ergänzende Protokoll von 1999 stellten lange Zeit die beiden einzigen rechtlichen Grundbausteine für den Schutz von Kulturgütern dar. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche nationale und transnationale Gesetze hinzugekommen, beispielsweise innerhalb der Europäischen Union, und haben die rechtliche Lage verbessert, sodass Verstöße gegen nationale Gesetze besser geahndet werden können. So fordern viele Staaten bei der Einfuhr von Kulturgut in das jeweilige Land eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes, um illegalen Handel zu unterbinden. Ein weiterer Meilenstein ist 2017 mit einer UN-Resolution zum Kulturgutschutz erreicht worden. Die Resolution 2347 wurde vom Sicherheitsrat verabschiedet und beinhaltet Aktualisierungen gegenüber der Haager Konventionen und erweiterte Forderungen für einen verbesserten Schutz. Dennoch gilt die Haager Konvention unverändert; die Resolution des Sicherheitsrates ist nicht völkerrechtlich bindend.

Zusätzlich zu den rechtlichen Bestimmungen haben die UN, die UNESCO und die Blue Shield Organisation versucht, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von Kulturgut zu gewährleisten. Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation, UNESCO) ist das zuständige Unterorgan der Vereinten Nationen für diese Thematik. Die UNESCO arbeitet dabei eng mit dem Internationalen Komitee vom Blauen Schild (Blue Shield International) zusammen. Die Blue Shield Organisation ist eine Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organisation, NGO); zudem ist sie auch von der UNESCO abhängig und hat ihren Sitz in Den Haag. Ihr Hauptziel ist der Schutz und die Verhinderung von Zerstörung, Diebstahl und Plünderung von Kulturgut während bewaffneter Konflikte. Die Organisation leistet einen bedeutenden Teil zur praktischen Umsetzung der Haager Konvention, da sie ihre Mitarbeiter*innen als neutrale Beobachter*innen in Krisenregionen schickt, die sich dort aktiv für den Schutz der vorhandenen Kulturgüter einsetzen. Solche Missionen werden oft gemeinsam und unter Kooperation zwischen der Blue Shield Organisation, der UNESCO und den UN zustande gebracht. Aber auch immer mehr UN-Friedensmissionen werden mit dem Schutz des Kulturgutes in den jeweiligen  Krisenregionen  beauftragt und das Personal dementsprechend vermehrt geschult.

Beispiele aus der jüngeren Zeit für die Gefährdung von Kulturgütern sind der Ukraine-Konflikt und der Konflikt in Syrien. Nach der Annexion der Krim von Russland entstehen dort viele Streitigkeiten darüber, welcher Staat Anrecht auf die dortigen Kulturgüter hat und die Tatsache, dass alte Gebäude oder Bauwerke dort nun durch Russland renoviert werden. In Palmyra, Syrien, hat Daesh mit dem Tetrapylon und der Fassade des römischen Amphitheaters zwei weitere antike Monumente zerstört. Mit den Bauwerken wurde auch ihre 2000 Jahre alte Geschichte vernichtet, eine Zeitspanne, die kaum vorstellbar ist. Vergleichbar waren die Bauwerke mit der Akropolis in Athen, was noch stärker verdeutlicht, welch kultureller Schatz dort vorsätzlich vernichtet wurde. Laut einer Studie wurden zwischen 2011 und 2015 25% aller archäologischen Stätten in Syrien geplündert. Dabei ist auch hervorzuheben, dass alle Kriegsparteien daran beteiligt waren.  Diese Taten werden als Kriegsverbrechen eingestuft, die von dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) geahndet werden können. Hierbei dient das Rom-Statut als Rechtsgrundlage, das Kriegsverbrechen in Artikel 8 (2) definiert.

Probleme und Lösungsansätze

Auch wenn die Gesetzesgrundlage durch die Haager Konvention theoretisch besteht, wird sie praktisch kaum beachtet. Das erste und grundlegendste Problem ist, dass die Konvention von zu wenigen Staaten ratifiziert wurde. Den Staaten muss deutlich gemacht werden, dass der Schutz von Kulturgut auch in ihrem Interesse ist. Des Weiteren sind die nationalen Gesetze zum Schutz von Kulturgut unzureichend oder gar nicht vorhanden, unter anderem weil es – aus Sicht vieler Staaten – wichtigere Probleme gibt, die es zu lösen gilt. Zudem ist die Konvention zu unbekannt und es müsste mehr Aufklärungsarbeit, zum Beispiel bei Soldat*innen, über das geltende Recht und die drohenden Strafen geleistet werden. Beispielsweise könnte die Ausbildung der Soldat*innen eine Lehreinheit über den Schutz von Kulturgut beinhalten.

Um Kulturgut in der Praxis zu schützen, müssen konkrete Maßnahmen getroffen werden. Ein sehr positives Beispiel dafür ist das allgemeine Kennzeichen (Blaues Schild). Dadurch sind Kulturgüter besser als solche zu erkennen und werden von Kriegshandlungen verschont. Bei nicht beweglichem Kulturgut oder Transporten von Kulturgut ist eine Kennzeichnung, die auch aus der Luft erkennbar ist, von großer Bedeutung. Bewegliche Kulturgüter könnten theoretisch zum Schutz aus Krisenregionen geholt werden. Allerdings ist hier das Problem, dass sie in der Krisenzeit andernorts sicher verwahrt und danach sicher zurückgebracht werden müssen. Dies wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf: Wer kümmert sich um den Abtransport? Wo wird es verwahrt? Wie kann gewährleistet werden, dass es an dem sicheren Ort auch wirklich sicher ist und wie gelangt es nach Kriegsende wieder zurück? All dies sind zu klärende Fragen, bei denen die UN und die UNESCO eine sehr wichtige Rolle spielen, da sie als neutrale Organisationen agieren können.

Sehr problematisch sind auch illegale Ausgrabungen und der Schmuggel von Kulturgütern. Illegale Ausgrabungen führen unweigerlich zu einem großen Verlust von wichtigen Informationen für die Wissenschaft, da diese nicht nach wissenschaftlich-archäologischen Kriterien durchgeführt werden. Der Raub von Kulturgut führt außerdem zu weiterem Konfliktpotential vor Ort, da das Kulturgut oftmals eine große Bedeutung für die dort lebenden Gesellschaften hat. Vor allem muss die Aus- und Einfuhr von Kulturgütern besser überwacht und organisiert werden, um Schmuggel zu verhindern. Kriegerische Auseinandersetzungen oder schwache staatliche Strukturen führen dazu, dass geraubte Kulturgüter oftmals ohne größere Schwierigkeiten außer Landes geschafft werden können. Auch die Empfängerstaaten von Kulturgütern sind in der Pflicht, die Herkunft der Kulturgüter zu überprüfen, die oftmals aus Krisenregionen dorthin gebracht werden, um dort mit hohem Profit versteigert oder verkauft zu werden.

Bisher ist nur teilweise und auf nationaler Ebene erfasst, welche Kulturgüter existieren. Eine internationale Datenbank, in der alle beweglichen sowie unbeweglichen Kulturgüter aus der ganzen Welt verzeichnet sind, würde Übersicht verschaffen und die Nachverfolgung wesentlich erleichtern.

Die Konvention selbst weist allerdings auch in Teilen noch Lücken auf. Beispielsweise werden asymmetrische Konflikte nicht bedacht. Dies müsste jedoch in einer weiteren Konvention festgehalten werden; der Hauptausschuss könnte hier lediglich eine Überarbeitung der Konvention empfehlen, nicht aber selbst in dem Bereich tätig werden.

Punkte zur Diskussion

●      Durch welche Maßnahmen können Kulturgüter in der Praxis besser geschützt werden?

●      Wie kann eine bessere Umsetzung der Konvention gewährleistet werden?

●      In welchem Rahmen können die UN, die UNESCO und die Blue Shield Organisation mit Konfliktparteien kooperieren, um während eines Konfliktes Kulturgut zu schützen?

●      Wie können die UNESCO und die Blue Shield Organisation in ihrer Rolle gestärkt werden?

●      Wie kann der illegale Handel mit Kulturgütern effizienter unterbunden werden?

 Lexikon

Asymmetrische Konflikte: Bis zum 20. Jahrhundert gab es hauptsächlich symmetrische Konflikte, also zwei Staaten, die sich bekriegt haben. Auch der erste und zweite Weltkrieg gehören zu diesen klassischen symmetrischen Konflikten, da zwar mehr Akteur*innen beteiligt waren, es aber trotzdem nur wenige nichtstaatliche Interessensgruppen gab. In den letzten Jahrzehnten wendete sich das und mittlerweile gibt es hauptsächlich asymmetrische Konflikte. Das sind solche, in denen mindestens ein*e nichtstaatliche*r Akteur*in beteiligt ist.

Daesh: Häufig verwendete arabische Bezeichnung für den sogenannten Islamischen Staat – der Name hat im Arabischen eine negative Konnotation und wird von der Terrororganisation selbst abgelehnt.

Souveränität: Souveränität bedeutet, dass ein Staat innerhalb der eigenen Grenzen und gegenüber anderen Staaten unabhängig agieren kann und in der Ausübung seiner Staatsgewalt frei ist. Es ist Staaten allerdings möglich, Souveränität bewusst an andere abzugeben und so ihre Souveränität einzuschränken.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Strafrechtliche Verantwortlichkeit  bedeutet, dass eine Person für etwas angeklagt werden kann.

Transnational: mehrere Nationen umfassend

UN-Friedensmissionen: Ein zentrales Instrument der UN-Friedenssicherung ist das Entsenden von Friedensmissionen in Konfliktgebiete. Mit dem Ziel Gewalt einzudämmen, die Eskalation von Konflikten zu verhindern und die Sicherheit von Menschen und Institutionen zu gewähren werden Friedenssoldat*innen, Polizist*innen und Zivilkräfte entsendet.

Kriegsverbrechen: Kriegsverbrechen sind neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Aggression vor dem Internationalen Strafgerichtshof verfolgbar. Voraussetzung für die Verfolgung ist, dass die Verbrechen sehr schwer sind. Kriegsverbrechen sind beispielsweise vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf zivile Objekte (z.B. Krankenhäuser), Plünderung, sexuelle Gewalt und Kriegshandlungen, die, wie beispielsweise die Nutzung von Landminen, vermeidbares Leid verursachen.

Völkerrechtlich bindend: dieser Ausdruck bedeutet, dass eine Resolution von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.

Wichtige Dokumente

Wortlaut der Haager Konvention auf Englisch: http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13637&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html.

Haager Konvention auf Deutsch und das zweite Zusatzprotokoll: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Sonstiges/Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_Konflikten.html.

Resolution 2347 auf Deutsch: https://www.un.org/depts/german/sr/sr_17/sr2347.pdf

Quellen und weiterführende Links

International Red Cross Organisation, Protection of cultural property in the event of cultural conflict, 29.20.2010, https://www.icrc.org/en/doc/war-and-law/conduct-hostilities/cultural-property/overview-cultural-property.htm – kurze Einführung ins Thema (Englisch).

Dr. Kateryna Busol, Analyse: Kunst Im Krieg: Die ukrainischen Kulturgüter auf der besetzten Krim, 9.11.2018, https://www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/279920/analyse-kunst-im-krieg-die-ukrainischen-kulturgueter-auf-der-besetzten-krim – vertiefende Informationen zum Ukraine Konflikt im Hinblick auf die Kulturgüter (Deutsch).

Deutsche UNESCO Kommission, Zerstörung von Kulturstätten, https://www.unesco.de/kultur-und-natur/kulturgutschutz/zerstoerung-von-kulturstaetten – kurze Einführung ins Thema (Deutsch).

Deutsche UNESCO Kommission, UN-Sicherheitsratsresolution zum Kulturgutschutz, 24.03.2017, https://www.unesco.de/kultur-und-natur/kulturgutschutz/un-sicherheitsratsresolution-zum-kulturgutschutz, Informationen zur Resolution 2347 (Deutsch)

Blue Shield, 2019, http://blauesschild.de/BS1996.html – Offizielle Website der Blue Shield Organisation (Deutsch).  

Auswärtiges Amt, Kulturgüterschutz auf internationaler und nationaler Ebene,02.01.2020, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/kulturdialog/-/212806, Informationen über die Gesetzeslage und Maßnahmen in Deutschland (Deutsch)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staateninformationen, http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/Staateninformation/staateninformation_node.html,  Informationen zu den konkreten Regelungen (Deutsch)

Federal Government Commissioner for Culture and the media, Key aspects of the new act on the Protection of cultural Property in Germany, Berlin, 09.16, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/388072/9203e94dc88ae9dced8ad9d6db108ac6/2016-09-23-kulturgutschutz-informationen-englisch-data.pdf?download=1 , Informationen zum Kulturgutschutzgesetz in Deutschland (Deutsch)

 

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