forum Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte

Einführung in das Thema

Einleitung

„Der Klimawandel ist die größte Bedrohung der Menschenrechte im 21. Jahrhundert“ so Mary Robinson, ehemalige Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Sie führt aus, dass die Erdüberhitzung eine existentielle Bedrohung für Mensch und Planet darstellt und somit in vielen Punkten auch die Einhaltung von Menschenrechten grundlegend gefährdet. Die Klimakrise und ihre Konsequenzen gefährden zum Beispiel das Recht auf Leben, das Recht auf Familie, das Recht auf Essen und Trinken, das Recht auf Kultur sowie das Recht auf eine gesunde Umwelt. Diese Rechte sind in verschiedenen Dokumenten festgeschrieben, zu deren Einhaltung sich die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet hat.

In diesem Gremientext werden Sie zunächst die Verbindung zwischen Klimawandel und Menschenrechten kennenlernen. Sie werden hierzu einen Überblick über die aktuellen Diskussionen innerhalb der Vereinten Nationen und eine Analyse der wichtigsten Probleme zum Thema bekommen, bevor wir einige Punkte zur Diskussion notiert haben.

 

Hintergrund und Grundsätzliches

Hauptursache des menschengemachten Klimawandels sind neben der Abholzung von Wäldern der Ausstoß von Treibhausgasen, welche maßgeblich zu einer Verstärkung des Treibhauseffekts und somit zu einer Erdüberhitzung des Planeten beitragen. Besonders die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid und Methan, die durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe und Viehzucht entstehen, sind Hauptursachen der Erwärmung der globalen Durchschnittstemperatur um mehr als einen Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter.

Um die größten Emittent*innen dieser Treibhausgase auszumachen, muss unterschieden werden zwischen Pro-Kopf-, absoluten und historischen Emissionen. Historisch betrachtet haben die Vereinigten Staaten von Amerika 27% und die Mitgliedsländer der EU 25% der Emissionen zwischen 1850 und 2011 ausgestoßen. Die größten Emittenten von Treibhausgasen pro Kopf waren im Jahr hingegen 2017 Qatar, Trinidad and Tobago und Kuwait. In Bezug auf absolute Zahlen führen die aktuelle Liste der größten Treibhausgas-Emittenten die Volksrepublik China, die USA und die EU an. Des Weiteren sollte verdeutlicht werden, dass im Globalen Norden sowie im Globalen Süden das reichste Zehntel der Bevölkerung vielfach mehr Emissionen verursacht.

Die Folgen des Klimawandels sind verheerend. So geht der 1,5 Grad Sonderbericht des Weltklimarats IPCC aus dem Jahr 2018 schon bei einem Anstieg der Durchschnittstemperatur um 2 Grad Celsius von stark erhöhten Risiken von Extremwettern, einem Anstieg des Meeresspiegels um bis zu einem Meter und einem extremen Verlust der Biodiversität aus. Der Bericht warnt aber auch explizit vor katastrophalen Folgen für Menschen, weil sich Risiken für Gesundheit, Ernährungssicherheit, Wasserzugang und wirtschaftliches Wachstum erhöhen. Vor allem im Globalen Süden betreffen diese Folgen Menschen schon jetzt im höchsten Maße. Besonders betroffen sind davon Frauen und Menschen mit Behinderungen. Denn da sie häufiger von Armut, Ernährungsunsicherheit und Wasserknappheit betroffen sind, werden ihre Menschenrechte überdurchschnittlich oft durch die Klimakrise eingeschränkt.

Menschenrechte sind unveräußerliche Rechte, welche jedem Menschen zustehen. Sie sind heute in einer Vielzahl von Chartas, Konventionen und Verfassungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene festgeschrieben. Staaten, welche sich zu den Menschenrechten bekennen, verpflichten sich nicht nur, diese zu respektieren, sondern sie darüber hinaus auch zu schützen und zu fördern. Für eine Verletzung der Menschenrechte ist es also nicht erforderlich, dass der Staat selbst durch eigenes Handeln in die Rechte der Menschen eingreift. Vielmehr ist eine Verletzung grundsätzlich auch schon dann möglich, wenn der Staat seinen Schutzpflichten vor einer Verletzung durch Dritte nicht nachkommt. Das bedeutet, dass wenn die Rechte gefährdet sind, Regierungen Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen müssen.

Im Bezug auf die Klimakrise lässt sich somit argumentieren, dass Staaten in zweierlei Form zur Verletzung der Menschenrechte beitragen. Zum einen kann man sagen, dass Staaten durch die Emissionen auf ihrem Territorium die Menschenrechte verletzen. Zum anderen lässt sich argumentieren, dass Staaten durch die Unterlassung ihrer Schutzpflicht vor den negativen Folgen des Klimawandels zur Verletzung von Menschenrechten beitragen. Beide Argumente sind kontrovers.

Menschenrechte, welche besonders häufig in Bezug auf den Klimawandel genannt werden, betreffen das Recht auf Nahrung und Wasser, das Recht auf Leben, das Recht auf Familie, das Recht auf Kultur und das Recht auf eine lebenswerte Umwelt. Neben klassischen Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International argumentieren so auch eine Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Staaten, für welche Klima- und Umweltschutz hoch auf der Agenda steht. Staaten, welche dem Klimaschutz wenig Bedeutung beimessen, erkennen den Zusammenhang zwischen Klimakrise und Menschenrechten tendenziell weniger an.

 

Aktuelles

 

Die Menschenrechte wurden auf internationaler Ebene nach dem Schrecken des zweiten Weltkrieges in Form der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 festgelegt. Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte folgten 1966 der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, „UN-Zivilpakt“) sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR, „UN-Sozialpakt“) als relevante Menschenrechtsdokumente auf Ebene der Vereinten Nationen.

Somit waren die heute relevantesten Dokumente in Bezug auf Menschenrechte auf internationaler Ebene schon geschrieben, bevor das Thema Umwelt erstmalig auf internationaler Ebene diskutiert wurde. Startpunkt des internationalen Umweltrechts war die Stockholmer Konferenz 1972 unter dem Titel „Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen“, welche den direkten Bezug zwischen Umweltverschmutzungen und Menschenrechten herstellte. Relevant im Bezug auf den Klimawandel war jedoch erst die Zusammenkunft der Staatengemeinschaft 1987 in Montreal, wo sich die Vertreter*innen auf eine substantielle Reduzierung von chlor- und bromhaltigen Chemikalien einigten. Diese Chemikalien tragen zur Zerstörung von Ozon in der Stratosphäre und somit zum Klimawandel bei. Kurze Zeit später wurde im Jahr 1992 im Rahmen der Rio-Konferenz die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) geschaffen, welche bis heute die Grundlage für internationale Klimapolitik und die jährlichen Klimaverhandlungen bildet.

Kurz nachdem die Klimarahmenkonvention beschlossen wurde, beauftragte der Menschenrechtsrat im Jahr 1994 eine Sondergesandte mit einem Bericht, dem sogenannten Ksenti-Report, welcher erstmals die Verbindung zwischen Umwelt und den Menschenrechten herstellte. Nachdem im Jahr 2006 eine Gruppe von kleinen Inselstaaten im Rahmen der Male-Deklaration auf die Verknüpfung zwischen Menschenrechten und der Klimakrise aufmerksam machte, beauftragte der Menschenrechtsrat 2008 den Professor John Knox in Resolution 7/23, sich näher mit dem Thema zu befassen. Dieser veröffentlichte im Jahr 2009 eine umfassende Studie zum Zusammenhang zwischen Menschenrechten und der Klimakrise mit der Forderung, die Klimakrise aus Gründen der Menschenrechte effektiv zu bekämpfen.

In seiner weiteren Beschäftigung mit dem Thema erkennt der Menschenrechtsrat die Komplexität des Themas an und fordert deswegen in einer weiteren Resolution (28/11) im Jahr 2015 Folgestudien. Der Menschenrechtsrat hat des Weiteren die besondere Betroffenheit von Frauen und Menschen mit Behinderungen in zwei Sonderberichten anerkannt.

Weil internationale Menschenrechtsinstitutionen in den wenigsten Fällen bindende Urteile im Falle von Verletzungen von Menschenrechten sprechen können, verlagert sich das Augenmerk des Menschenrechtsrates teilweise zumindest auf die Arbeit der Staatengemeinschaft unter der Klimarahmenkonvention. So forderte die Hohe Kommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, in einem offenen Brief eine verstärkte Einbindung der Menschenrechte in die internationalen Klimaverhandlungen. Teilweise zumindest wurde dieser Ruf im Rahmen des Pariser Klimaabkommens 2015 erhört: So ist das Pariser Abkommen das erste internationale Klimaabkommen, welches explizit die Wichtigkeit der Menschenrechte anerkennt. Während viele Staaten den Zusammenhang nicht in einem völkerrechtlich bindenden Klimawandelabkommen aufgenommen haben wollten, konnten sich hier einige kleinere Staaten zusammen mit der Unterstützung vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen durchsetzen: Die Menschenrechte sind zumindest in der Präambel des Pariser Abkommens erwähnt, befinden sich jedoch nicht im operativen Teil des Abkommens.

 

Probleme und Lösungsansätze

Unter zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Wissenschaftler*innen und vielen Staaten herrscht Konsens darüber, dass die Folgen der Klimakrise zu Verletzungen der Menschenrechte führen. Auch der Menschenrechtsrat hebt besonders die extreme Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen und Frauen hervor und erkennt den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten in seinen zahlreichen Resolutionen und Studien zum Thema an. So sagte die ehemalige Hohe Kommissarin für Menschenrechte, dass der Klimawandel Rechte untergräbt – darunter wichtige Rechte wie das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Nahrung, auf Wasser und sanitäre Einrichtungen, auf angemessenen Wohnraum und, in einer Reihe von kleinen Inselstaaten und Küstengemeinden, das Recht auf Selbstbestimmung und Existenz. Über die Frage jedoch, welche Menschenrechte konkret durch den Klimawandel betroffen sind, herrscht international kein Konsens.

 

Jedoch folgte aus dieser Anerkennung des Sachverhaltes auf internationaler Ebene bisher wenig: Es gab bisher weder Kompensationen für durch den Klimawandel verursachte Menschenrechtsverletzungen noch wurden Maßnahmen gegen den Klimawandel auf Grundlage von Menschenrechten beschlossen. Der negative Einfluss des Klimawandels auf die Menschenrechte ist bekannt, doch daraus resultierten bis jetzt wenig konkrete Handlungen auf der internationalen Ebene.

Für Lösungsansätze auf internationaler Ebene ist ein Blick auf die nationale Ebene sowie zu anderen internationalen Foren hilfreich: Im Bezug auf andere internationale Foren ist in Sachen Klimawandel die Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention von höchster Relevanz. Sie ist verantwortlich für internationale Abkommen wie das Paris Abkommen. Während der Menschenrechtsrat den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten bereits anerkennt, versuchen einige Vertragsstaaten Menschenrechte aus internationalen Klimaabkommen fernzuhalten. Um aber Menschenrechte und Klimawandel zu verbinden, ist eine Integration von Menschenrechten in die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention unumgänglich und sollte im Menschenrechtsrat diskutiert werden.

 

Zur weiteren Integration von Menschenrechten und Klimawandel lohnt außerdem der Blick auf die nationale Ebene. Mit über 300 sogenannten Klimaklagen scheinen diese momentan ein beliebtes Mittel von Klimaktivist*innen zu sein, um gegen die aktuelle Klimapolitik ihrer jeweiligen Regierungen zu klagen. Besonders prominent ist hier der URGENDA Fall, in welchem die Nichtregierungsorganisation URGENDA (der Name setzt sich aus den englischen Worten “Urgent” und “Agenda” zusammen) und mehrere Niederländer*innen die niederländische Regierung erfolgreich auf eine ehrgeizigere Klimapolitik verklagten. Die rechtliche Grundlage für dieses Urteil bildeten die Menschenrechte, die in der niederländischen Verfassung und der europäischen Menschenrechtscharta festgeschrieben sind.

Damit „Klimaklagen“ auf internationaler Ebene erfolgreich werden, muss die rechtliche und institutionelle Grundlage dafür geschaffen werden: Das würde bedeuten, Institutionen wie internationale Menschenrechtsgerichtshöfe zu schaffen. Diese hätten die Autorität, die Rechtmäßigkeit der Klimapolitik einzelner Staaten zu beanstanden, sofern diese sich zu den Menschenrechten bekennen. Dies ist jedoch nicht im Interesse aller Nationen. Besonders Staaten, welche ihre Klimapolitik in Folge einer solchen Institution umstellen oder sogar Kompensationen für ihre Klimapolitik bezahlen müssten, werden sich der Schaffung einer solchen Institution in den Weg stellen. Der Menschenrechtsrat sollte dennoch über eine solche Institution diskutieren, denn lediglich, wenn aus der Anerkennung des Zusammenhangs von Klimakrise und Menschenrechten Folgen resultieren, kann eine Lösung erzielt werden.

 

Punkte zur Diskussion

●      Inwiefern erkennt Ihr Staat den Zusammenhang von Menschenrechten und Klimakrise an? Wie zeigt sich das in Abstimmungen, Resolutionen oder sonstigem Engagement Ihres Staates?

●      Bei welchen Menschenrechten erkennt Ihr Staat den Zusammenhang von Menschenrechten und Klimakrise an?

●      Gibt es in Ihrem Staat Klimaklagen auf nationaler Ebene und wie steht ihr Staat zu Klimaklagen auf internationaler Ebene?

●      Welche Institution kann und soll sich aus Sicht Ihres Staates mit Menschenrechtsverletzungen durch die Klimakrise befassen? Inwiefern unterstützt Ihr Staat die Forderung nach der Integration von Menschenrechten in die Abkommen der Klimarahmenkonvention?

●      Würde Ihr Staat eine Institution unterstützen, welche bindende Urteile gegen die Klimapolitik eines Staates sprechen könnte?

●      Was soll die Rolle des Menschenrechtsrates bei der Frage “Klimawandel und Menschenrechte” Ihrer Meinung nach sein?

 

Lexikon

 

Emittent*innen: Bezeichnet treibhausgasausstoßende Personen (natürliche sowie juristische) sowie Staaten.

 

Globaler Norden/globaler Süden: Eine von der Weltbank eingeführte Definition, die versucht, eine wertfreie Einteilung von benachteiligten und privilegierten Staaten vorzunehmen. Den Ländern des Globalen Südens werden dabei die Entwicklungs- und Schwellenländer, dem Globalen Norden die Industriestaaten zugeordnet.

 

Kleine Inselstaaten: Gruppe von Inselstaaten, welche sich auf den internationalen Klimaverhandlungen zusammengetan haben, um gemeinsam für ihre Interessen einzustehen. Aktuell im Menschenrechtsrat vertreten sind Togo, Fidschi und die Marshall Inseln.

 

Klimaklagen: Klimaklagen bezeichnen Klagen, welche sich mit der Rechtmäßigkeit über Gesetze, Handlungen bzw. Unterlassungen in Zusammenhang mit dem Klimaschutz und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel beschäftigen.

 

Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC): Rechtlicher Rahmen für die internationale Klimagesetzgebung, unter welchem beispielsweise das Kyoto Protokoll und das Pariser Abkommen verhandelt wurden.

 

Treibhausgase: Gase in der Atmosphäre, die die Wärmerückstrahlung von der Erdoberfläche in das All verhindern

 

Treibhausgaseffekt: Bezeichnet den Erwärmungseffekt der Atmosphäre, der daraus resultiert, dass die kurzwellige Sonnenstrahlung die Atmosphäre fast ungehindert bis zur Erdoberfläche durchdringen kann.

 

Weltklimarat: Institution der Vereinten Nationen, welche den aktuellsten Stand der Wissenschaft zum Thema Klimawandel für Politiker*nnen zusammenfasst. Diese Institution besteht aus mehreren tausend Wissenschafter*innen und wird oft mit IPCC abgekürzt, was für Intergovernmental Panel on Climate Change steht.

 

Wichtige Dokumente

 

Menschenrechtsrat (2019), Analytical study on gender-responsive climate action for the full and effective enjoyment of the rights of women, https://undocs.org/A/HRC/41/26 – Studie über die besondere Vulnerabilität von Frauen zum Thema Klimawandel, welche im Auftrag des Menschenrechtrates erstellt wurde (Englisch).

 

Menschenrechtsrat (2019), Analytical study on the promotion and protection of the rights of persons with disabilities in the context of climate change, https://undocs.org/A/HRC/44/30 – Studie über die besondere Vulnerabilität von Menschen mit körperlich oder geistiger Einschränkung   zum Thema Klimawandel, welche im Auftrag des Menschenrechtrates erstellt wurde (Englisch).

 

Menschenrechtsrat (2009), Report of the Office of the United Nations High Commissioner  for Human Rights on the relationship between climate change and human rights. https://www.refworld.org/docid/498811532.html (Englisch).

 

Kleine Inselstaaten (2006), Male Deklaration, http://www.ciel.org/Publications/Male_Declaration_Nov07.pdf – Deklaration der Kleinen Inselstaaten, welche erstmals Klimawandel und Menschenrechte explizit in Zusammenhang bringt (Englisch).

 

Vereinte Nationen (2015), Pariser Abkommen, https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf – Internationales Klimaabkommen unter der Klimarahmenkonvention, welches in der Präambel die Menschenrechte nennt (Deutsch).

 

Vereinte Nationen (1992), Klimarahmenkonvention, https://unfccc.int/resource/docs/convkp/convger.pdf – Rechtlicher Rahmen für internationale Klimagesetzgebung (Deutsch).

 

Weltklimarat (2018), Global Warming of 1.5°C, https://www.ipcc.ch/sr15/ – Bericht des Weltklimarats über die Folgen eines Anstieges der globalen Durchschnittstemperatur um 2 Grad Celsius im Vergleich zu 1.5 Grad Celsius (Englisch).

 

Quellenangaben und weiterführende Links

 

Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte (2018), Offener Brief der Hohen Kommissarin für Menschenrechte, um Menschenrechte in Klimaaktion zu integrieren, Genf, https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ClimateChange/OpenLetterHC21Nov2018.pdf – Appell der  Kommissarin für Menschenrechte an die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention, Menschenrechte mit in Klimaabkommen einzubeziehen (Englisch).

 

Mary Robinson (2015), Warum der Klimawandel eine Bedrohung für Menschenrechte ist, https://www.ted.com/talks/mary_robinson_why_climate_change_is_a_threat_to_human_rights?language=de – Lohnenswerter TED Talk, welcher sich ausgezeichnet zum Einstieg ins Thema eignet (Deutsch).

 

Anna Kling (2019), Klimawandel und Menschenrechte - können es die Gerichte richten, https://www.boell.de/de/2019/03/05/klimawandel-und-menschenrechte-koennen-es-die-gerichte-richten – Einführung in den Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Klimawandel der Heinrich Böll Stiftung (Deutsch).

 

Oxfam (2020), Carbon Inequality, https://www.oxfam.org/en/research/confronting-carbon-inequality – Studie über Globale Kohlenstoffdioxidungleichheit (Englisch & Arabisch).

 

FIAN (2018), Klimawandel und Menschenrechte, https://www.fian.de/fileadmin/user_upload/bilder_allgemein/Themen/Klima/FIAN_Klimabroschuere_2018_Web.pdf (Deutsch)

 

OHCHR, Understanding Human Rights and Climate Change, https://www.ohchr.org/Documents/Issues/ClimateChange/COP21.pdf (Englisch)

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