forum Einhaltung von Menschenrechtsstandards in transnationalen Unternehmen

Einführung in das Thema

Einleitung

Vor sechs Jahren starben mehr als 1.000 Menschen in einer Fabrik in Bangladesch, die für Modemarken wie Primark und Mango nähten. Das Ölunternehmen Shell steht in Nigeria vor Gericht, da es nicht nur den Lebensraum im Niger-Delta verschmutzt hat, sondern auch brutal gegen Proteste aus der lokalen Bevölkerung vorgegangen sein soll. Arbeitnehmer*innen für Online-Händler*innen wie Amazon klagen nicht nur über geringe Löhne, sondern auch über Arbeitsbedingungen, in denen sie noch nicht einmal zur Toilette gehen dürfen. Transnationalen Unternehmen werden immer wieder Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Als transnationale Unternehmen (Transnational Corporations, TNCs) oder auch multinationale Unternehmen (Multinational Corporations, MNCs) bezeichnet man Unternehmen, die in mehr als einem Land operieren oder Tochterfirmen im Ausland haben. Um mit der weltweiten Konkurrenz von circa 60.000 transnationalen Unternehmen mithalten zu können, nehmen viele TNCs Menschenrechtsverletzungen zum Zwecke der Gewinnmaximierung in Kauf. Für Arbeiter*innen in Produktionsstätten, in der Rohstoffgewinnung oder auch in Logistikzentren sind deshalb regelmäßig extreme Überstunden bei geringem Lohn, lebens- und gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze, sexualisierte Gewalt vor allem gegen Frauen oder Bedrohung von Gewerkschaftsmitgliedern keine Seltenheit.

 

Hintergrund und Grundsätzliches

Die Debatte um die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte einzuhalten, rückte in den 1990er Jahren erstmals vermehrt in den Fokus, als Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen vermehrt expandierten. Ein weiterer Faktor, der Aufmerksamkeit auf die schlechten Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten lenkte, war die Offshore-Produktion. Darunter versteht man die Produktion von Waren im Ausland für den Import ins eigene Land, also wenn beispielsweise Adidas in China Sportschuhe produziert, um sie dann nach Deutschland zu importieren und dort zu verkaufen. Diese Form der Produktion findet sich beispielsweise häufig in der Textilindustrie. Wenn sich multinationale Unternehmen, die oft ihren Hauptsitz in Industrienationen haben, in Entwicklungs- oder Schwellenländern niederlassen, kann sich das grundsätzlich durchaus positiv niederschlagen. Dazu gehören neue Arbeitsplätze mit verlässlichem Einkommen, Weitergabe von Know-how, Investitionen in die Infrastruktur, die möglicherweise bessere Nutzung der natürlichen Ressourcen und eine bessere wirtschaftliche Grundlage für diese Länder. Allerdings wird immer häufiger bekannt, dass transnationale Unternehmen in ihren globalen Lieferketten Menschenrechtsverletzungen verursachen oder diese billigend in Kauf nehmen. Viele Unternehmen weisen lange, unübersichtliche Lieferketten auf, die oft dafür sorgen, dass eine mögliche Menschenrechtsverletzung schwer direkt auf sie zurückzuführen ist. Einige Unternehmen verschieben auch bewusst Teile ihrer Produktion in Länder mit schwacher Gesetzgebung und mangelhaftem Menschenrechtsschutz, um durch Ausbeutung und nicht vorhandenen Umweltschutz Kosten zu sparen. 

 

Es gibt bereits einige völkerrechtlich bindende Verträge der Vereinten Nationen, die den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte durch die Unterzeichnerstaaten gewährleisten sollen. Einige Beispiele dafür sind der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt), der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz: UN-Zivilpakt) oder auch die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO). Diese Verträge verpflichten ihre Unterzeichnerstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen in ihrem Staatsgebiet ihre Menschenrechte wahrnehmen können, diese vor Übergriffen Dritter zu schützen und Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen zu schaffen.

Im Folgenden nur einige Beispiele: Laut Artikel 7 des UN-Sozialpakts stehen Arbeiter*innen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu. Gegen diesen Artikel verstoßen allerdings zum Beispiel die anfangs genannten Zuliefererfabriken von Primark und Mango in Bangladesch, die die Sicherheit ihrer Mitarbeiter*innen durch einsturzgefährdete Gebäude gefährden. Außerdem sollen Arbeiter*innen laut dem eben genannten Artikel einen angemessenen Lebensunterhalt für sich und ihre Familien verdienen können, was in vielen Produktionsstätten weltweit nicht der Fall ist. Artikel 22 des UN-Zivilpakts verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, ihren Bürger*innen das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit zuzusichern und Artikel 19 des UN-Zivilpakts sichert das Recht auf uneingeschränkte Meinungsfreiheit.

 

Weil TNCs in unterschiedlichen Ländern, das heißt in unterschiedlichen Rechtsordnungen agieren, lässt sich häufig nicht eindeutig festlegen, welche Gerichte für Menschenrechtsverletzungen in TNCs zuständig sind. In Ländern mit einer schwachen oder korrupten Justiz ist die Bevölkerung Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen oft hilflos ausgesetzt. Aber auch in Staaten mit einem funktionsfähigen Rechtsstaat bleiben Menschenrechtsverletzungen durch TNCs oft ungeahndet. So werden beispielsweise in Lagerhäusern und Verteilungszentren von Amazon Mitarbeiter*innen in unangemessener Weise bzw. unrechtmäßig mit Kameras überwacht oder abgehört. Solche Menschenrechtsverletzungen sind also geographisch nicht auf Entwicklungs- und Schwellenländer beschränkt.

 

Völkerrechtlich gesehen sind allein Staaten durch Menschenrechtsverträge an deren Einhaltung gebunden. Unternehmen hingegen sind bisher weder unmittelbar zur Einhaltung, Berücksichtigung und Förderung von Menschenrechten verpflichtet, noch sind sie Völkerrechtssubjekte. Sie sind lediglich Zusammenschlüsse privater Personen, womit sie auch keine Vertragsparteien der internationalen Menschenrechts- und Arbeitsrechtkonventionen sind. Dementsprechend können Unternehmen nicht vor den Klage- oder Beschwerdeinstanzen des UN-Menschenrechtssystems belangt werden wie ansonsten Staaten.

 

Immer mehr Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften fordern, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen weltweit haftbar gemacht werden können. Dazu gab es im Jahre 2003 einen Versuch von Seiten der Vereinten Nationen. Die Unterkommission zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten entwarf einen Katalog von Normen zur Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen. Transnationale Unternehmen sollten sich interne Richtlinien zur Umsetzung dieser Normen geben. Diese Normen wären zwar nicht völkerrechtlich bindend gewesen, doch hätte ihre Umsetzung durch die Unternehmen regelmäßig unter anderem durch die Vereinten Nationen überwacht werden sollen. Aufgrund der Uneinigkeit in der Staatengemeinschaft wurde dieser Normenkatalog in der Menschenrechtskommission jedoch abgelehnt.

 

Aufgrund des öffentlichen Drucks haben sich einige TNCs in den letzten Jahren mit einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) rechtlich unverbindlich selbst zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet – diese stellen jedoch nur einen Bruchteil aller TNCs weltweit dar. Kritiker*innen werfen den TNCs außerdem vor, dass die von ihnen selbst erstellten Verhaltenskodexe einen deutlich schwächeren Menschenrechtsschutz bieten als die ursprünglich von der UN vorgeschlagenen Normen.

 

Aktuelles

Im Juni 2011 verabschiedete der Menschenrechtsrat in seiner Resolution 17/4 Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten (United Nations Guiding Principles, UNGPs). Der Regelkatalog beinhaltete bereits für die folgende Arbeit wichtige Grundsätze. Jedoch wurden dadurch weder Staaten noch Unternehmen effektiv angetrieben, einen wirksameren Menschenrechtsschutz zu implementieren. Einzelne Länder – darunter Frankreich und Deutschland – haben entweder Gesetze auf den Weg gebracht oder bereits beschlossen, die Sorgfalts- und Haftungspflichten für Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte innerhalb ihrer Geschäftsaktivitäten beinhalten. Doch auch hier kann bislang, wenn überhaupt, nur von einem Bruchteil der internationalen Staatengemeinschaft und damit auch des internationalen Handels gesprochen werden.

 

Eine neue Dynamik entwickelte sich im Juli 2018: Damals legte die zuvor vom MRR geschaffene Arbeitsgruppe zu transnationalen und anderen Unternehmen mit Bezug auf Menschenrechte (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights, OEIGWG) einen ersten Entwurf für einen neuen internationalen Völkerrechtsvertrag zum Schutz von Menschenrechten in Bezug auf TNCs und andere Unternehmen vor. Eine heiße Diskussion entbrannte daraufhin. Nach der Verarbeitung vieler Kritikpunkte liegt seit August diesen Jahres nun der überarbeitete Entwurf vor und steht zur Debatte.

 

Probleme und Lösungsansätze

Trotz einiger Ausbesserungen stößt der neueste Entwurf für einen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Unternehmen weltweit weiterhin an vielerlei Stellen auf Kritik. Hierzu sollte der MRR Stellung beziehen, über essentielle Punkte diskutieren und Verbesserungen fordern. Wie oben dargestellt können Völkerrechtsverträge lediglich Staaten unmittelbar zu etwas (beispielsweise der Einhaltung von Menschenrechten) verpflichten. Dementsprechend zielt der Entwurf an den meisten Stellen darauf, dass die unterzeichnenden Staaten verpflichtet werden, Gesetze zu beschließen, die TNCs zur Einhaltung von Menschenrechten zwingen. Ein wirksamer Schutz der Menschenrechte hängt also stark davon ab, inwieweit die jeweiligen Staaten den Völkerrechtsvertrag umsetzen.

 

Besonders zentral sind sogenannte Sorgfaltspflichten (Englisch: due diligence), die Staaten für Unternehmen hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte erlassen sollen. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen im Vorfeld darauf achten müssen, dass keine Menschenrechtsverletzungen innerhalb ihrer Geschäftsaktivitäten stattfinden. Dies könnte unter anderem in Form von Risikoanalysen durch Unternehmen von Menschenrechte gefährdenden Geschäftsbereichen und Feststellungsverfahren für tatsächlich auftretende Menschenrechtsverletzungen passieren. Zur Sorgfaltspflicht tritt die Haftungspflicht (Englisch: legal liability) hinzu. Im Falle einer aufgetretenen Menschenrechtsverletzung wird gefordert, dass Unternehmen hierfür haften sollen. In Artikel 6.7 des Entwurfs wurde bereits eine in diese Richtung weisende Aufzählung an Delikten aufgenommen. Kritisiert wird hierbei jedoch, dass diese Liste noch ausgeweitet und präzisiert werden müsste. Beispielsweise wird für einige Menschenrechtsverletzungen Bezug auf andere Verträge genommen, die Begriffe wie Kriegsverbrechen oder Folter genau definieren, während eine solche Klarstellung beim Artikel zu Sklaverei gänzlich fehlt.

 

Darüber hinaus müssen viele grundlegende Begriffe und Definitionen diskutiert werden. Es gilt zu klären, für welche Aktivitäten Unternehmen haftbar gemacht werden können. Es sollte verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Menschenrechtsverletzungen schlicht innerhalb ihrer Lieferketten an andere (oft nationale) Unternehmen auslagern. Unternehmen könnten verpflichtet werden, auch für Menschenrechtsverletzungen verantwortbar gemacht zu werden, mit denen sie vielleicht nicht unmittelbar verbunden sind, aber Teile ihrer Produktion, Dienstleistungen oder sonstigen Geschäftsaktivitäten. So könnte ein Bekleidungsunternehmen dazu verpflichtet werden, auch darauf zu achten, dass bei der Herstellung, die von einer anderen Firma unternommen wird, keine Menschenrechtsverletzungen auftreten.

Daneben wird kritisiert, dass nicht deutlich genug hervorgeht, welche Unternehmen genau gemeint sind, da anfangs lediglich transnationale Unternehmen genannt wurden. In einer allgemeineren Formulierung scheinen nun auch nationale Unternehmen mit transnationalen Auswirkungen und staatliche Unternehmen inbegriffen zu sein, wobei mitunter die oben genannte Problematik der Auslagerung der Menschenrechtsverletzungen von transnationalen auf nationale Unternehmen zu problematisieren wäre.

 

Ferner wird für mehr Prävention plädiert. Im Entwurf ist davon die Rede, dass Unternehmen vor ihren Aktivitäten in bestimmten Gebieten die betroffenen Ansässigen, darunter insbesondere indigene Völker, konsultieren müssen. Darüber hinaus wird gefordert, dass diese Bedingung von bloßer Konsultation zu Konsens und Einwilligung der Betroffenen im Sinne von freiem, vorzeitigem und informiertem Konsens verschärft wird. Ebenso wird von der Arbeitsgruppe empfohlen, die Rolle des Staates als Akteur in der Wirtschaft stärker zu betonen, indem mitunter staatseigene Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden und Sorgfalts- und Haftungspflichten bei staatlichen Vergabeverfahren von den Unternehmen verlangt werden.

 

Im Falle einer Menschenrechtsverletzung ist der Zugang der Opfer zu Rechtsmitteln ein weiterer essentieller Aspekt. Allgemein wird bemängelt, dass an dieser Stelle noch nicht eindeutig genug ist, wie die Anlaufstellen für Betroffene genau ausgestaltet werden sollen; wobei zumindest die Betonung darauf liegt, dass diese effektiv und leicht zugänglich sein sollen. Innerhalb der Verfahren werden die Betroffenen dann zumeist von Anwält*innen vertreten. Diese werden aber, ebenso wie diejenigen, die die Beschwerde einreichen, regelmäßig Opfer von Gewalt und Unterdrückung, wenn Angeklagte von Drohungen bis zu tatsächlichen Morden als Mittel der Einschüchterung nicht zurückschrecken. Zwar ist bereits ein internationaler Hilfsfond im Entwurf angelegt, doch wird kritisiert, dass dieser wohl unzureichend ist, um einen vollumfänglichen Schutz der Verteidigenden und Betroffenen zu gewährleisten.

Ein möglicher Lösungsansatz könnte ein internationaler Kontrollmechanismus sein, wodurch Druck auf Unternehmen entstehen könnte. Es könnten weltweit Beschwerdestellen der UN für Verstöße gegen Menschenrechte durch TNCs errichtet werden. So könnten sich Privatpersonen, Arbeitnehmer*innenverbände und Nichtregierungsorganisationen aus allen UN-Mitgliedsstaaten bei Menschenrechtsverletzungen durch TNCs an eine internationale Anlaufstelle wenden. Eine solche Beschwerdestelle könnte Unternehmen zwar nicht sanktionieren, aber ihre Menschenrechtsverletzungen öffentlichkeitswirksam anprangern.

 

Abschließend muss ein spezielles Augenmerk auf außergewöhnliche Situationen und marginalisierte Gruppen gelegt werden. Vor allem Menschen in besonders instabilen Regionen wie in Konfliktzonen oder Staaten mit schwachen Institutionen sind gefährdet, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Spezielle Formen der Unterstützung und des Schutzes sollten für diese Gruppen gefunden werden, sodass auch sie hinreichenden Rechtsschutz in Anspruch nehmen können.

 

Der MRR sollte sich mit den laufenden Verhandlungen über einen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Unternehmen weltweit auseinandersetzen und zu den streitigen Punkten Stellung beziehen sowie den Prozess kommentieren.

 

Punkte zur Diskussion

●      Wie umfänglich sollten transnationale Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten angehalten werden? Wie können Unternehmen am besten zu einem effektiven Menschenrechtsschutzes verpflichtet werden? 

●      Wie können Staaten durch Rahmenbedingungen in ihren Wirtschaftsordnungen (z.B. mit Sorgfalts- und Haftungspflichten) für einen internationalen Menschenrechtsschutz in transnationalen Unternehmen sorgen? Inwiefern gilt das vor allem auch für ihre Lieferketten und Tochterunternehmen?

●      Wie können effektivere Möglichkeiten zum Rechtsschutz für Betroffene gefunden werden? Wie könnte eine mögliche Prävention aussehen?

●      Welche Rolle könnte eine internationale Beschwerdestelle für Verstöße gegen Menschenrechte durch TNCs spielen? Wie sollte diese aussehen?

●      Welche Bevölkerungsgruppen müssen besonders vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen geschützt werden? Wie kann dieser besondere Schutz sichergestellt werden?

●      Wie können Menschen in Konfliktregionen vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen geschützt werden?

 

Lexikon

 

Konvention: Andere Bezeichnung für völkerrechtliche Verträge.

 

Offshore-Produktion: Damit wird die Fertigung von Waren im Ausland für den Import ins eigene Land bezeichnet.

 

Rechtsstaat: Ein Staat, dessen Volksvertretung allgemein verbindliches Recht schafft und dabei jedes seiner staatlichen Organe (Legislative/Gesetzgebung, Exekutive/Regierung, Judikative/Rechtsprechung) zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht gebunden ist.

 

Rechtsordnung: Gesamtheit des geltenden Rechts in dessen Anwendungsbereich, hier innerhalb eines Staates.

 

Völkerrechtssubjekt: Ein Völkerrechtssubjekt ist jedes Objekt, das die Fähigkeit hat, Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten zu sein. Das bedeutet konkret, dass es zum Beispiel diplomatische Beziehungen mit anderen Völkerrechtssubjekten eingehen und Verträge abschließen kann. Völkerrechtssubjekte sind fast nur Staaten. Zudem können internationale Organisationen Völkerrechtssubjektivität übertragen bekommen. Auch sind der Heilige Stuhl, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und der Malteserorden Völkerrechtssubjekte. Während der Heilige Stuhl den Papst repräsentiert, leisten das IKRK und der Malteserorden humanitäre Hilfe.

 

Staatliche Vergabeverfahren: Oftmals nehmen Staaten bestimmte Aufgaben nicht einfach selbst wahr, sondern überlassen sie privaten Unternehmen (bspw. der Bau von Autobahnen). Bei der Auswahl der Unternehmen kann der jeweilige Staat innerhalb des Vergabeverfahrens entscheiden, welche Kriterien die Unternehmen erfüllen müssen (bspw. im Kontext des Menschenrechts-/Umweltschutzes).

 

Rechtsmittel: Möglichkeiten, sich gerichtlich gegen vermeintliches Unrecht zur Wehr zu setzen.

 

Wichtige Dokumente

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

https://www.ohchr.org/en/udhr/pages/Language.aspx?LangID=ger (Deutsch).

 

Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte:

https://www.globalcompact.de/wAssets/docs/Menschenrechte/Publikationen/leitprinzipien_fuer_wirtschaft_und_menschenrechte.pdf (Deutsch).

 

Aktueller Entwurf eines Vertrags zur Regulierung der Aktivitäten von TNCs und anderen Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsschutz-Standards:

https://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/WGTransCorp/Session6/OEIGWG_Chair-Rapporteur_second_revised_draft_LBI_on_TNCs_and_OBEs_with_respect_to_Human_Rights.pdf (Englisch).

 

Zusammenfassung des Berichts der Arbeitsgruppe zu Unternehmen und Menschenrechten zur Generalversammlung (Oktober 2018):

https://www.ohchr.org/Documents/Issues/Business/ExecutiveSummaryA73163.pdf (Englisch).

 

Berichts der Arbeitsgruppe zu Menschenrechten, transnationalen Unternehmen und anderen Unternehmen zum MRR (Juli 2020): https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G20/150/03/PDF/G2015003.pdf?OpenElement (Englisch).

 

Quellen und weiterführende Links

 

BBC, Bitesize: Transnational corporations,
https://www.bbc.com/bitesize/guides/z3tttfr/revision/5 – Begriffserklärung  der BBC zu transnationalen Unternehmen mit hilfreichen Links zu verwandten Themen wie Globalisierung und weltweite Lieferketten (Englisch).

 

Sammlung an Artikeln verschiedener Autor*innen zum neuen Vertragsentwurf, Business & Human Rights Resource Centre,

https://www.business-humanrights.org/en/blog/?opinion_series=9&backdate_after=&backdate_before=&query=&page=1 (Englisch).

 

Berichte und andere Dokumente der Arbeitsgruppe zu Unternehmen und Menschenrechten zur Generalversammlung,

https://www.ohchr.org/EN/Issues/Business/Pages/Reports.aspx (Englisch).

 

Kai M. Beckmann, Die Rolle von Menschenrechten für internationale mittelständische Unternehmen, https://www.business-humanrights.org/de/die-rolle-von-menschenrechten-f%C3%BCr-internationale-mittelst%C3%A4ndische-unternehmen – Überblicksartikel zur Verantwortung von Unternehmen (Deutsch).

 

Miriam Saage-Maaß, Wirtschaft und Menschenrechte,  12.9.2016,

http://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/232181/wirtschaft – Bundeszentrale für Politische Bildung zu Wirtschaft und Menschenrechten, gute Darstellung insbesondere der historischen Entwicklung (Deutsch).

 

Vereinte Nationen, The UN “Protect, Respect and Remedy” Framework for Business and Human Rights,  2010,

https://www.business-humanrights.org/sites/default/files/reports-and-materials/Ruggie-protect-respect-remedy-framework.pdf – Hintergrund zu den UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Englisch).

 

Markus Krajewski, Menschenrechte und transnationale Unternehmen, 2011,

https://www.rph1.rw.fau.de/files/2016/02/menschenrechte-und-transnationale-unternehmen-neu.pdf – Überblicksartikel zur rechtlichen Handhabung von TNCs (Deutsch).

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