Einführung in das Thema
Trigger-Warnung: Das Thema Menschenhandel setzt sich mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Minderjährige und Erwachsene auseinander. Auch bei der Recherche gibt es zum Teil sehr explizite Beschreibungen gewaltvoller Praktiken.
-
Kurzzusammenfassung
Menschenhandel ist ein furchtbarer und systematischer Verstoß gegen die Menschenrechte, der trotz internationaler Bemühungen noch nicht ausreichend eingedämmt werden konnte. Die Ausbeutungsformen sind dabei unterschiedlich, häufig jedoch sexuelle Ausbeutung, Zwangsheirat oder Zwangsarbeit, sowohl industriell als auch in privaten Haushalten. Menschenhandel ist ein globales Problem, das internationales Handeln erfordert. Obwohl die Vereinten Nationen das Thema schon häufig diskutiert und diverse Maßnahmen ergriffen haben, sind die Fortschritte überschaubar. Ein Hauptproblem liegt dabei in der schlecht funktionierenden Zusammenarbeit der Staaten.
-
Punkte zur Diskussion
-
Wie können die Vereinten Nationen Menschenhandel besser eindämmen? Welche Maßnahmen müssen dazu von welchen Gremien getroffen werden?
-
Wie kann Opfern von Menschenhandel besser geholfen werden?
-
Können legale Migrationsrouten ein Weg gegen Menschenhandel sein?
-
Wie kann die strafrechtliche Verfolgung der Täter*innen international unterstützt und koordiniert werden? Bedarf es zusätzlicher Anreize für die Mitgliedstaaten, endlich konsequenter zu handeln?
-
Wie können nichtstaatliche Organisationen besser in den Kampf gegen Menschenhandel eingebunden und bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützt werden?
-
Einleitung
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30. Juli hat UN- Generalsekretär Antonio Guterres betont, dass die internationalen Bemühungen weitergehen müssen, Menschenhandel endlich effektiv zu bekämpfen. Dabei müssen vielfältige Probleme gelöst und Hürden gemeistert werden, weil die Ursachen für Menschenhandel vielfältig sind und die Akteur*innen aufgrund ihrer staatsübergreifenden Aktivitäten schwierig zu ermitteln sind. Neben der Bekämpfung des Menschenhandels steht die Staatengemeinschaft zudem vor der Herausforderung, den Opfern ausreichende Unterstützung zukommen zu lassen.
-
Hintergrund und Grundsätzliches
In Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.“ Trotzdem dauerte es bis 2000, dass die Vereinten Nationen ein Abkommen zur Eindämmung von Menschenhandel verabschiedeten. Im Rahmen der Verabschiedung eines Abkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wurde ein Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, verabschiedet.
In diesem Zusatzprotokoll geht es um die Vorbeugung, Unterdrückung und Bestrafung des Handels mit Menschen. Dort wurde auch erstmals eine allgemeingültige Definition von Menschenhandel beschlossen, die bis heute gültig ist: „Im Sinne dieses Protokolls (…) bezeichnet der Ausdruck "Menschenhandel" die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.“ (Siehe Seite 3 des Zusatzprotokolls)
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bezeichnet den Menschenhandel als den am schnellsten wachsenden Kriminalitätsbereich: jährlich werden um die 2,4 Millionen Menschen verschleppt und ausgebeutet. Hauptursachen des Menschenhandels sind die Perspektivlosigkeit, Armut und Hilflosigkeit der Opfer sowie die Nachfrage nach Prostituierten und "billigen Arbeitskräften". Dabei sind 70% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen.
Die Akteur*innen sind dabei häufig international tätige Organisationen, die Frauen und Mädchen eine bessere Zukunft versprechen und dann verschleppen. Die strafrechtliche Verfolgung wird dabei von der Tatsache erschwert, dass trotz internationaler Abkommen die Zusammenarbeit zwischen den Staaten noch nicht ausreichend funktioniert. Das zeigt sich auch in den sehr unterschiedlichen Zahlen und Daten, die von verschiedenen Organisationen zu Menschenhandel erhoben und veröffentlicht werden.
-
Aktuelles
“In Europa leiden schätzungsweise 600.000 Menschen unter diesen Formen moderner Sklaverei, weltweit sollen es 21 Millionen sein. Die Gewinne der Täter betragen vermutlich 150 Milliarden US-Dollar pro Jahr.” - Brot für die Welt.
2011 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Richtlinie beschlossen, die die Bekämpfung des Menschenhandels und den Schutz der Opfer zum Ziel haben. Zudem wurde eine Menschenhandelsrichtlinie erstellt, die Mindestvorschriften enthält, mit denen Menschenhandel verhindert werden sollen. In diesen Richtlinien sind Maßnahmen festgeschrieben, die die strafrechtliche Verfolgung der Täter*innen erleichtern und zudem die Rechte der Opfer sichern sollen. In dieser Richtlinie wird die schützenswerte Zielgruppe vor allem auf unter 18-Jährige festgelegt, die vor Ausbeutung geschützt werden sollen. Ausbeutung bedeutet dabei vor allem Prostitution, sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit und Organentnahme. Wichtig ist, dass in der Richtlinie auch Anstiftung, Beihilfe und der Versuch des Menschenhandels verboten werden.
In Artikel 9 der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, effektive Ermittlungsinstrumente einzuführen, die zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Menschenhandel zur Verfügung stehen sollen. Auch die Unterstützung der Opfer wird in der Richtlinie festgeschrieben.
Die International Labour Organisation (ILO) hat 2014 das “Forced Labour Protocol” beschlossen, dass rechtlich bindend ist, sobald die Mitgliedstaaten es ratifizieren. Darin werden diverse Maßnahmen beschlossen, die Menschenhandel eindämmen und die Opfer unterstützen sollen.
Unter anderem soll Zwangsarbeit durch Bildung und Aufklärungsarbeit eingegrenzt werden, insbesondere bei besonders vulnerablen Gruppen. Darüber hinaus werden alle Staaten aufgefordert, nationale Maßnahmen zu ergreifen, um Zwangsarbeit effizient zu unterbinden und dabei Betroffene und Organisationen wie beispielsweise Gewerkschaften einzubinden. Zudem sollen Staaten Maßnahmen ergreifen, die die Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen ermöglichen und die strafrechtliche Verfolgung der Täter durchsetzen.
Die Maßnahmen bleiben dabei teilweise unkonkret und hängen von der nationalen Umsetzung ab, weshalb das Protokoll als solches nur bedingt Erfolge erzielt hat bzw. erzielen kann.
-
Probleme und Lösungsansätze
Ein Hauptproblem liegt darin, dass die nationalen Strafverfolgungseinrichtungen und -prozesse nicht ausreichend koordiniert und abgestimmt sind. Deshalb bedarf es einer regelmäßigen und institutionalisierten Zusammenarbeit der nationalen Gremien und verantwortlichen Politiker*innen. Lösungsansätze sollten also institutionalisierte Zusammenarbeit beinhalten.
Opfer von Menschenhandel sind häufig der Sprache des Landes, in das sie verschleppt werden, nicht mächtig oder befinden sich illegal in dem Land und wissen nicht, wo und ob sie Hilfe bekommen können. Deshalb verstecken sie sich oft vor den Polizeibehörden, statt sich Hilfe zu suchen. Es müssen daher Wege gefunden werden, Opfern von Menschenhandel aufzuzeigen, welche Rechte sie haben und wo sie Hilfe bekommen können. Zudem braucht es Hilfe und Bleibemöglichkeiten für Opfer von Menschenhandel, denn diese werden sich nie aus der Abhängigkeit befreien, wenn sie befürchten müssen, in die Aussichtslosigkeit zurück abgeschoben zu werden oder in ihren Herkunftsländern wieder in die Fänge der Organisationen zu geraten, die sie verschleppt haben.
Selbst wenn Opfer irgendwann aus der Abhängigkeit entkommen, sind die Opfer oft schwer traumatisiert von den physischen und psychischen Qualen, die sie erlitten haben. Deshalb braucht es neben der Verfolgung der Täter und der Verhinderung von Menschenhandel Unterstützung für die Opfer und Maßnahmen, die diesen ermöglichen, in ein normales Leben zurückzukehren. Lösungsansätze müssen deshalb auch den Gesundheitssektor beinhalten und zum Beispiel die Finanzierung von Sozialarbeiter*innen und den Zugang zu Psychotherapien und medizinischer Versorgung sicherstellen.
-
Hinweise zur Recherche
Bei der Recherche muss neben der Betrachtung der internationalen Situation auch auf die nationalen Gegebenheiten eingegangen werden: Gibt es in dem Land, das Sie vertreten, Zahlen zu Menschenhandel? Wie sieht beispielsweise die nationale Gesetzgebung zu Prostitution oder Zwangsarbeit aus? Werden Arbeitsbedingungen in Unternehmen und privaten Haushalten reglementiert und kontrolliert? Wie sieht die Zusammenarbeit mit anderen Staaten aus? Gibt es zum Beispiel Grenzkontrollen, die den illegalen Transport von Menschen erkennen könnten? Gibt es eine Zusammenarbeit der Strafverfolgung des eigenen mit benachbarten Ländern?
Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Opfern von Menschenhandel oder Organisationen, die sich darum kümmern?
-
Lexikon
-
Quellenangaben und weiterführende Links
- Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (deutsch):
http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar55025anlage2-oebgbl.pdf - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (deutsch): http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
- Erklärung zum Welttag gegen Menschenhandel auf der Website des Regionalen Informationszentrum der UN (deutsch):
https://unric.org/de/30072020-menschenhandel/ - https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/menschenhandel/
- RICHTLINIE 2011/36/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2011.101.01.0001.01.DEU
- Links zu verwendeten Artikeln und Quellen der Informationen aus dem Gremientext:
- https://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/menschenrechte/moderne-sklaverei-und-zwangsarbeit/
- https://www.ilo.org/global/topics/forced-labour/lang--en/index.htm
- https://www.youtube.com/watch?v=SZpyul9JRTE
description Positions- und Arbeitspapiere
- Positionspapier von Armenien Stand: 29.01.2022 16:21 – Nr. 32467
- Positionspapier von Burkina Faso Stand: 23.01.2022 15:55 – Nr. 32550
- Positionspapier von Österreich Stand: 01.01.2022 09:52 – Nr. 32576
- Positionspapier von Usbekistan Stand: 29.01.2022 10:15 – Nr. 32582
- Positionspapier von Deutschland Stand: 04.02.2022 19:35 – Nr. 32718
- Positionspapier von Libyen Stand: 28.01.2022 17:26 – Nr. 32725
- Arbeitspapier von Usbekistan Stand: 29.01.2022 10:17 – Nr. 32727
- Arbeitspapier von Burkina Faso Stand: 29.01.2022 12:26 – Nr. 32729
- Arbeitspapier von Philippinen Stand: 29.01.2022 17:23 – Nr. 32737
- Arbeitspapier von Kamerun Stand: 29.01.2022 18:31 – Nr. 32742
- Positionspapier von Italien Stand: 31.01.2022 15:33 – Nr. 32746
- Arbeitspapier von Deutschland Stand: 20.02.2022 10:27 – Nr. 32766
- Positionspapier von Vereinigtes Königreich Stand: 30.01.2022 18:12 – Nr. 32767
- Positionspapier von China Stand: 31.01.2022 11:19 – Nr. 32781
- Arbeitspapier von Österreich Stand: 31.01.2022 11:26 – Nr. 32782
- Positionspapier von Ukraine Stand: 31.01.2022 13:57 – Nr. 32783
- Arbeitspapier von Libyen Stand: 31.01.2022 14:00 – Nr. 32785
- Positionspapier von Nepal Stand: 31.01.2022 18:49 – Nr. 32789
- Positionspapier von Mexiko Stand: 31.01.2022 18:50 – Nr. 32790
- Positionspapier von Japan Stand: 31.01.2022 20:35 – Nr. 32794
- Arbeitspapier von Italien Stand: 31.01.2022 22:06 – Nr. 32796
- Positionspapier von Sudan Stand: 06.03.2022 13:49 – Nr. 32811
- Arbeitspapier von Armenien Stand: 27.02.2022 06:51 – Nr. 32838
- Arbeitspapier von Russische Föderation Stand: 02.03.2022 18:38 – Nr. 32848
- Positionspapier von Pakistan Stand: 10.03.2022 17:31 – Nr. 32894