forum Umgang mit klimawandelbedingter Migration

Einführung in das Thema

Kursiv geschriebene Wörter werden am Ende des Textes im Lexikon erklärt.

Warnung: Die Beschäftigung mit dem Klimawandel und seinen Folgen kann belastend sein. Such dir Unterstützung, wenn du sie brauchst. Ein großes Angebot machen zum Beispiel die Psychologists/Psychotherapists for Future. Der Text behandelt außerdem Flucht und Migration. Bitte sei vorsichtig, wenn du sensibel auf diese Themen reagierst, und lies den Text nur, wenn du dich dazu in der Lage fühlst. Such dir auch hier Unterstützung, wenn du sie brauchst.

1. Kurzzusammenfassung

Mittlerweile sind die Folgen des Klimawandels weltweit zu spüren. Es gibt bereits klimabedingte Migration, aber die Zahlen der Flüchtlinge werden in Zukunft durch häufiger vorkommende Dürren, Überschwemmungen, Naturkatastrophen und gewaltsame Konflikte deutlich steigen. Dies stellt eine erhebliche gesellschaftliche Herausforderung dar. Deshalb muss sich die internationale Staatengemeinschaft jetzt Gedanken über mögliche Präventivmaßnahmen, aber auch Regelungen für klimabedingte Migration machen.

Der rechtliche Status von klimabedingten Migranten ist bislang unklar, da bestehende völkerrechtliche Verträge wie die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 keine klare Anerkennung für Klima- oder Umweltflüchtlinge bieten. Deshalb müssen bestehende völkerrechtliche Verträge überarbeitet oder neue Abkommen geschaffen werden.

Um die Notwendigkeit von Umsiedlung zu minimieren, muss aber auch auf Prävention gesetzt werden. Umso geringer die globale Erwärmung gehalten wird, desto weniger klimabedingte Migration wird es geben. Auch technische Lösungen wie Dämme können Gebiete, die sonst vom ansteigenden Meeresspiegel überschwemmt werden würden, bewohnbar halten. Die auf der COP27 beschlossenen Zahlungen für klimawandelbedingte Schäden und Verluste können stärker vom Klimawandel betroffene Länder helfen, solche präventiven Maßnahmen zu finanzieren.

Die Zukunft von Ländern, deren Staatsgebiet aufgrund des steigenden Meeresspiegels gefährdet sind, wirft wichtige Fragen zur Staatsgewalt und territorialen Souveränität sowie zur internationalen Verantwortlichkeit für diese Schäden auf, die bisher noch nicht abschließend geklärt sind.

Insgesamt sind die Auswirkungen des Klimawandels auf die Migration ein komplexes und drängendes Problem, das internationale Kooperation und rechtliche Klarheit erfordert.

2. Punkte zur Diskussion

  • Sollten Menschen, die klimabedingt migrieren (müssen), in Zukunft als Flüchtlinge definiert werden, um den Schutz der internationalen Gemeinschaft genießen zu können?
  • Sollte es einen Fokus auf Klimafolgen (Prävention von Migration) oder dem Umgang mit klimabedingter Migrantion (Resilienz und Anpassung) geben oder ist beides gleich relevant?
  • Wie kann die internationale Staatengemeinschaft insbesondere die Länder unterstützen, welche am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind?
  • Wie kann damit umgegangen werden, wenn ein Staat sein gesamtes Territorium verliert?
  • Wer sollte für die Kosten aufkommen, die durch klimabedingte Umsiedlung entstehen?
  • Sollten Menschen, die durch den Klimawandel ihre Existenzgrundlage verlieren, durch die internationale Gemeinschaft entschädigt werden?

3. Einleitung

In den letzten Jahren wurden immer wieder neue Rekorde in Bezug auf Extremwetterereignisse gebrochen. Diese umfassten extreme Hitzewellen, intensive Niederschläge und heftige Stürme. Wie im sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarates (engl. Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) dokumentiert ist, sind sich Wissenschaftler*innen nahezu einig, dass diese Ereignisse auf die sich entwickelnde Klimakatastrophe zurückzuführen sind. Bis Ende 2022 berichtete das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, dass weltweit 108,4 Millionen Menschen aufgrund von Gewalt, Konflikten, Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen auf der Flucht waren.

Es steht außer Frage, dass die durch den Klimawandel bedingte Migration für Herkunfts-, Transit- und Zielländer der Migrant*innen in Zukunft eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung darstellen wird. Diese komplexe und multidimensionale Herausforderung ist nur durch eine kooperative Anstrengung sämtlicher zivilgesellschaftlicher Akteure im Bereich Umweltschutz, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit angemessen anzugehen.

4. Hintergrund und Grundsätzliches

Viele Menschen erleben bereits hautnah die Folgen des Klimawandels. In zahlreichen Regionen der Welt treten anhaltende Dürren und vermehrte Unwetter auf. Millionen von Menschen leben in geographisch besonders gefährdeten Zonen, haben jedoch nicht die Ressourcen, um sich den immer schlechter werdenden Umweltbedingungen und den erschwerten Lebensbedingungen anzupassen. Einige sind gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, nachdem sie von verheerenden Naturkatastrophen betroffen und dadurch ihre Lebensgrundlage verloren haben.

Der Klimawandel verstärkt insbesondere in den Ländern des globalen Südens zunehmend die bereits bestehende Knappheit natürlicher Ressourcen wie bspw. Trinkwasser. In einigen Gebieten werden bestimmte Nutzpflanzen und Tierarten zukünftig nicht überlebensfähig sein, wenn die Temperaturen zu extrem sind, sei es durch Klimaveränderungen wie Hitze und Trockenheit oder Kälte und übermäßige Feuchtigkeit. Die Nahrungsmittelversorgung ist in vielen Teilen der Welt bereits jetzt besorgniserregend und birgt viel Konfliktpotenzial, da immer mehr Menschen in Konkurrenz um immer knapper werdende Ressourcen treten. Sogar bewaffnete Konflikte, die indirekt durch den Klimawandel verursacht werden, können dazu führen, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen.

Bis Ende 2022 berichtete das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, dass weltweit 108,4 Millionen Menschen aufgrund von Gewalt, Konflikten, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen oder Ereignissen, die die öffentliche Ordnung schwerwiegend stören, auf der Flucht waren. Zu diesen Ereignissen gehören nicht nur Konflikte und Gewalt, sondern auch Naturkatastrophen wie Waldbrände und Dürren sowie die Auswirkungen von Extremwetterereignissen wie Überschwemmungen. Letztere führen zu mehr als dreimal so vielen Flüchtlingen wie Konflikte und Gewalt. In den letzten 25 Jahren hat sich die Anzahl der Naturkatastrophen pro Jahr verdoppelt.

60% der Menschen, die zur Flucht gezwungen werden, bleiben dabei als Internally Displaced Persons (IDPs), also Binnenmigrant*innen, innerhalb ihrer Heimatländer. In 2022 waren wiederum 54% aller IDPs aufgrund von Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen auf der Flucht. 76% der IDPs stammen aus Ländern des Globalen Südens, die nach Aussage des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Die Weltbankgruppe veröffentlichte 2021 den zweiten Teil ihres Groundswell-Reports, welcher sich mit Binnenklimamigration beschäftigt. Dieser kommt zu dem Schluss, dass bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts bis zu 216 Millionen Menschen zu klimawandelbedingten IDPs (auf Deutsch auch Umweltflüchtlinge) - oder teilweise auch als Environmentally Displaced Persons (EDPs) bezeichnet - werden können. Dies verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, dass die internationale Gemeinschaft Lösungen finden muss.

5. Aktuelles

Verschiedene Gremien innerhalb des UN-Systems sind aktiv in der Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und somit auch indirekt mit klimabedingter Migration. Einige dieser UN-Gremien, darunter der Menschenrechtsrat und der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, befassen sich insbesondere mit EDPs, da ihr Anteil an Flüchtlingen weltweit stetig wächst und weiter wachsen wird.

Um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen, wurde im September 2015 von der UN-Generalversammlung die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDGs) verabschiedet. Viele Aspekte dieser Agenda sind auch für den Umgang mit klimabedingter Migration von Bedeutung.

Trotz der Aktualität des Themas bleibt der rechtliche Status von EDPs unklar. Denn gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gibt es derzeit keine Anerkennung von Klima- oder Umweltflüchtlingen. Das Völkerrecht erkennt Flüchtlinge als solche an, wenn sie aufgrund von Race, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung verfolgt oder bedroht sind und deshalb ihr Land verlassen. Personen, die aufgrund persönlicher oder materieller Notlagen wie Hunger, Krieg oder Umweltzerstörung fliehen, werden nicht als Flüchtlinge betrachtet und fallen damit nicht unter den Schutz des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR).

Trotz der fehlenden gesetzlichen Regeln, um EDPs zu beschützen und ihre Rechte zu gewährleisten, hat der UN-Menschenrechtsausschuss 2020 bei seinem ersten Beschluss zu einer Beschwerde einer Person, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels Asyl beantragt hat, erklärt, dass Länder Personen, die mit durch den Klimawandel verursachten Bedingungen konfrontiert sind, welche ihr Recht auf Leben gefährden, nicht abschieben dürfen.

Auch der im Dezember 2018 von der UN-Generalversammlung angenommene Globale Pakt für Flüchtlinge schlägt Maßnahmen vor, die in Fällen von Vertreibung aufgrund von Naturkatastrophen oder Auswirkungen des Klimawandels umgesetzt werden können. Dazu gehören die Prävention und Bekämpfung der Fluchtursachen, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen politischen, humanitären, entwicklungspolitischen und friedensfördernden Akteuren sowie die Entwicklung von Schutzmechanismen wie vorübergehendem Schutz und humanitären Aufenthaltsregelungen.

Eine weitere UN Institution, welche sich mit klimabedingter Migration befasst, ist das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Für die Umsiedlung von betroffenen Personen innerhalb ihres Landes entwickelte das UNHCR zum Beispiel gemeinsam mit wissenschaftlichen Experten und Instituten die “Guidance on Planned Relocation”. Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass geplante Umsiedlungsmaßnahmen menschenrechtskonform ausgestaltet sind.

Auch die auf der COP27 verabschiedeten Klimaentschädigungsfonds, in welche reichere Staaten einzahlen müssen, können helfen, Länder, welche stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, zu unterstützen. Wer jedoch genau in die Entschädigungsfonds einzahlt und wer in welchem Umfang empfangsberechtigt ist, muss noch entschieden werden.

6. Probleme und Lösungsansätze

Momentan streiten sich Völkerrechtler*innen sowie Internationale Organisationen und Internationale Nichtregierungsorganisationen (engl. International Nongovernmental Organisation, INGO) darüber, ob Klimageflüchtete in das bestehende Regime der Flüchtlingskonvention von 1951 oder in die Klimarahmenkonvention aufgenommen werden sollen oder ob neue völkerrechtliche Verträge geschlossen werden müssen, wobei sich Expert*innen eher für letzteres aussprechen. Denn sollten Menschen, die klimabedingt fliehen, zukünftig ebenfalls als Flüchtlinge definiert werden, um den Schutz der internationalen Gemeinschaft zu erhalten, müsste die GFK erweitert oder modifiziert werden. Dafür gibt es gewichtige Stimmen. Allerdings sind völkerrechtlich bindende Abkommen immer auch Ausdruck politischer Kräfteverhältnisse, vergangener wie gegenwärtiger. Falls die GFK neu diskutiert werden würde, könnte auch der Schutz einzelner, völkerrechtlich bereits anerkannter Flüchtlingsgruppen von Staaten wieder angezweifelt und auch rückgängig gemacht werden. Unter anderem deshalb lehnen das UNHCR und die Internationale Organisation für Migration die Verwendung der Terminologie »Klimaflüchtling« und die Einführung eines solchen Status grundsätzlich ab. Stattdessen möchten sie lieber einen neuen völkerrechtlichen Vertrag schließen. 2013 hat das International Center for Comparative Environmental Law, eine UN-akkreditierte NGO, einen Entwurf für ein solches Übereinkommen über die internationale Rechtsstellung von Environmentally Displaced Persons veröffentlicht.

Jüngste Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass im schlimmsten Fall bis zu 39 Prozent der Weltbevölkerung am Ende des Jahrhunderts in Umgebungen außerhalb der „menschlichen Klimanische“ - also solchen Klimaverhältnissen, die für den Menschen eigentlich gut bewohnbar sind - leben könnten. Deshalb ist es relevant, den EDPs nicht nur Rechte zuzusprechen und konstruktiv mit den kommenden Flüchtlingsströme umzugehen, sondern auch auf Klimawandelprävention zu setzen. Dazu gehört, Emissionen einzuschränken und zu kompensieren. Umso geringer die Erderwärmung ausfällt, desto weniger EDPs wird es geben. Deshalb ist das Vorsorgeprinzip wichtig, dass sich sowohl in der UN-Klimarahmenkonvention als auch in der Abschlusserklärung des UN-Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Rio de Janeiro von 1992 wiederfindet. Demzufolge sind Maßnahmen gegen den Klimawandel und insbesondere zur Abwehr möglicherweise irreversibler Auswirkungen auch dann zu ergreifen, wenn letzte wissenschaftliche Gewissheit, etwa über das Ausmaß dieser Auswirkungen, noch nicht erbracht ist.

Ein weiteres wichtiges Prinzip ist das Verursacherprinzip. So tragen die Staaten mit dem höchsten Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen eine besondere Verantwortung für den Klimawandel und damit für die durch Heimatverlust bedingte Migration. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass Staaten einen Anteil an Umweltflüchtlingen aufnehmen müssen, der ihrem Anteil an globalen Treibhausgasemissionen entspricht.

Eine weitere Maßnahme zur Verhinderung klimabedingter Migration ist, betroffene Gebiete stärker dabei zu unterstützen, den Lebensraum bewohnbar zu halten. Konkrete Maßnahmen können der Bau von Dämmen sein, um Hochwasser zu verhindern oder auch Desertifikation, insbesondere in der Landwirtschaft, entgegenzuwirken. Die auf der COP27 beschlossen Entschädigungszahlungen können helfen, solche Maßnahmen finanziell zu ermöglichen.

Eine weitere besonders herausfordernde und völkerrechtlich neuartige Problematik betrifft den drohenden Verlust des Staatsgebietes ganzer Nationen aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels. Besonders betroffen sind hierbei Inselstaaten mit geringer Höhe über dem Meeresspiegel, vor allem im Pazifik, die durch den Anstieg des Meeresspiegels akut von Überflutungen bedroht sind. Die Zukunft dieser Staaten wirft eine Vielzahl von unbeantworteten Fragen auf: Wohin können die betroffenen Bevölkerungen umgesiedelt werden? Welche Länder werden die Migrant*innen aufnehmen und ihnen Schutz bieten? Kann ein Staat ohne Territorium in rechtlicher Hinsicht weiterbestehen? Behält ein solcher Staat das Recht auf seine Hoheitsgewässer, beispielsweise für die Fischerei?

Nach der klassischen völkerrechtlichen Definition muss ein Staat drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Im Falle einer Umsiedlung der Bevölkerung über Staatsgrenzen hinweg aufgrund eines vollständigen Verlustes des Staatsgebietes entfällt zumindest die Voraussetzung des Staatsgebiets. Die Frage, ob die Beibehaltung der rechtlichen Staatlichkeit dennoch gerechtfertigt werden kann, ist bislang völkerrechtlich nicht abschließend geklärt.

7. Hinweise zur Recherche

Um die Position Ihres Staates einschätzen zu können, ist es erstmal sinnvoll zu recherchieren, wie stark Ihr Staat vom Klimawandel momentan betroffen ist und in Zukunft sein wird. Gab es in letzter Zeit Dürre, Überschwemmungen oder überdurchschnittlich viele Naturkatastrophen in Ihrem Staat? Gibt es ein großes Küstengebiet, welches in Zukunft vom Anstieg des Meeresspiegels betroffen sein wird? Wie Ihre Region vom Klimawandel betroffen sein wird, können Sie zum Beispiel im aktuellen IPPC Bericht nachlesen.

Außerdem ist es relevant, wie sehr die Population Ihres Staates zum Klimawandel beiträgt. Gibt es einen über- oder unterdurchschnittlich hohen CO2-Ausstoß pro Kopf? Basierend darauf wird Ihr Staat sich mit Forderungen von anderen Staaten auseinandersetzen müssen, den CO2-Ausstoß künftig zu verringern oder selber diese Forderungen stellen.

Ein weiterer relevanter Faktor sind die finanziellen Mittel Ihres Staates, auf die Folgen des Klimawandels und klimabedingter Migration zu reagieren. Wird Ihr Staat “Loss und Damages" Zahlungen erhalten oder leisten müssen?

Die Lage ihres Staates ist auch relevant. Versuchen Sie herauszufinden, ob Ihr Staat ein Transitland ist, wie zum Beispiel Griechenland, den sehr viele Flüchtlinge während ihrer Migration durchqueren. Außerdem können Sie sich fragen, ob Ihr Staat durch den Klimawandel möglicherweise von gewaltsamen Konflikten betroffen sein wird. Gibt es zum Beispiel bereits eine große Wasserknappheit in Ihrem Staat?

 

Lexikon

Binnenmigration: Binnenmigration bezeichnet die Wanderung einer Person oder einer Gruppe von Personen innerhalb eines Staates. Teilweise werden auch Wanderungen innerhalb einer bestimmten geografischen Region als Binnenmigration bezeichnet.

Desertifikation: Man spricht von Desertifikation, wenn in Gebieten mit relativ trockenem Klima die natürlichen Ressourcen (Boden, Vegetation, Wasser) als Folge einer zu intensiven Nutzung durch den Menschen beeinträchtigt oder zerstört werden. Eine solche Zerstörung hat dramatische Folgen: Die Vegetation geht zurück oder verschwindet vollständig; Wasser wird zum Mangelgut; die Böden erodieren, versalzen oder versanden; Sand wird vom Wind verfrachtet und zerstört die Infrastruktur.

Environmentally Displaced Persons (EDP): EDPs, auf deutsch auch Umweltflüchtlinge, sind diejenigen, die zur Migration gezwungen oder veranlasst werden, weil ihre Lebensgrundlage durch Folgen des Klimawandels wie zunehmende Naturkatastrophen oder die irreversible Verschlechterung der Ressourcen infolge der langsam einsetzenden Auswirkungen des steigenden Meeresspiegels und der Wüstenbildung nicht mehr vorhanden ist.

Globaler Norden / Globaler Süden: Die Begriffe „Globaler Süden“ und „Globaler Norden“ werden hauptsächlich in der Entwicklungspolitik und in den Sozial- und Geisteswissenschaften benutzt. Die Bezeichnungen sollen die Situation von Ländern in der globalisierten Welt möglichst wert- und hierarchiefrei beschreiben. In diesem Sinne ist ein Land des Globalen Südens ein politisch, wirtschaftlich oder gesellschaftlich benachteiligter Staat. Die Länder des Globalen Nordens befinden sich dagegen in einer privilegierten Position, was Wohlstand, politische Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung angeht. Damit sollen auch die Ungleichheit und die dadurch bedingten Abhängigkeitsverhältnisse herausgestellt werden. Die Bezeichnungen sollen nicht zur Verallgemeinerung der Verhältnisse in allen entsprechenden Ländern dienen. Sie sind zudem nur bedingt geografisch zu verstehen. So werden Australien und Neuseeland dem Globalen Norden zugeordnet, während Länder wie Afghanistan und die Mongolei zum Globalen Süden gezählt werden.

Humanitär: Etwas ist humanitär, wenn es auf die Linderung menschlicher Not ausgerichtet und durch die existenzielle Not vieler Menschen gekennzeichnet ist.

Race: Der aus dem Englischen stammende Begriff race steht für eine sozialwissenschaftliche Analysekategorie, die politische, soziale und kulturelle Konstruktionen vom Weiß- und Nichtweißsein beschreibt. Das aus dem US-Kontext übernommene Konzept von race lässt sich nicht mit dem deutschen Begriff „Rasse“ übersetzten. Anders als der biologistisch konnotierte Rassenbegriff ist das Konzept race in den USA eng mit den Kämpfen Schwarzer Menschen gegen rassistische Ungleichheit verbunden.

Souveränität: Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen.

UN-akkreditiert: bei den Vereinten Nationen eingetragen

Zivilgesellschaft: Die Zivilgesellschaft ist ein Bereich innerhalb einer Gesellschaft, der zwischen dem staatlichen, dem wirtschaftlichen und dem privaten Sektor angesiedelt ist. Die Zivilgesellschaft umfasst die Gesamtheit des Engagements der Bürger eines Landes – zum Beispiel in Vereinen, Verbänden und vielfältigen Formen von Initiativen und sozialen Bewegungen. Dazu gehören alle Aktivitäten, die nicht profitorientiert und nicht abhängig von parteipolitischen Interessen sind.

Quellenangaben

Brot für die Welt, Auf der Flucht vor dem Klima, 2013, https://www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/2_Downloads/Fachinformationen/Sonstiges/Auf_der_Flucht_vor_dem_Klima.PDF, Publikation über klimawandelbedingte Migration (Deutsch)

Deutsche Welle, UN-Ausschuss: Klima ist Asylgrund, 2020, https://www.dw.com/de/un-menschenrechtsausschuss-erkennt-klimawandel-als-asylgrund-an/a-52089649, Bericht über die Anerkennung des Klimawandels als Asylgrund (Deutsch)

Schewel, Kerilyn, Who Counts as a Climate Migrant?, 2023 https://www.migrationpolicy.org/article/who-is-a-climate-migrant#:~:text=No%20government%20currently%20offers%20a,is%20limited%20to%20people%20escaping, Artikel über die Definition von Klimamigration, (Englisch)

Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, What we do: Climate change and disaster displacement, https://www.unhcr.org/what-we-do/build-better-futures/environment-disasters-and-climate-change/climate-change-and, Website des UN-Föüchtlingskommissariats (Englisch)

Vereinte Nationen, Was hat der Klimawandel mit Flucht zu tun?, https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluchtursachen/klimawandel, die UN über den Zusammenhang zwischen Klima und Migration (Deutsch)

Weiterführende Links

International Center for Comparative Environmental Law,, Presentation of the draft Convention on the international status of environmentally displaced persons, 2013, https://cidce.org/en/environmentally-displaced-persons/, Entwurf für ein Übereinkommen über die internationale Rechtsstellung von Environmentally Displaced Persons (Englisch)

Science Media Center, Wer zahlt für Verluste und Schäden durch den Klimawandel?, 2022, https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/rapid-reaction/details/news/wer-zahlt-fuer-verluste-und-schaeden-durch-den-klimawandel/, Info zu den Klimaentschädigungsfonds COP27 (Deutsch)

Intergovernemental Panel on Climate Change, Sechster Sachstandsbericht, 2023, https://www.ipcc.ch/report/ar6/syr/, Sachstandsbericht zum Klimawandel (Englisch)

Bayerisches Klimainformationssystem, Veröffentlichung des Syntheseberichtes zum sechsten IPCC-Sachstandsbericht, 2023, https://klimainformationssystem.bayern.de/aktuelles/veroeffentlichung-des-syntheseberichtes-zum-sechsten-ipcc-sachstandsbericht, Deutsche Zusammenfassung bzw. Erläuterung zum Bericht mit weiteren Links (Deutsch)

Internal Displacement, Global Internal Displacement Database, https://www.internal-displacement.org/database/displacement-data, Datenbanken zu Binnenmigrant*innen (Englisch)

Statista Research Departement, Länder mit der höchsten Zahl an Binnenvertriebenen durch Naturkatastrophen, 2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1198033/umfrage/laender-mit-den-meisten-umweltfluechtlingen/, Statistiken zu Binnenvertriebenen und Naturkatastrophen (Deutsch)

The Economist, Climate-change migrants: what can be done?, 2023, https://www.youtube.com/watch?v=A3AuCQml7IQ, Guter Überblick zum Thema in Form eines Videos mit guten deutschen Untertiteln (Englisch/ Deutsch)

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