forum Umsetzung des Rechts auf eine saubere Umwelt

Einführung in das Thema

Kursiv geschriebene Wörter werden am Ende des Textes im Lexikon erklärt.

1. Kurzzusammenfassung

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat im Jahre 2021 in seiner Resolution A/HRC/RES/48/13 das Recht auf eine saubere Umwelt als grundlegendes Menschenrecht festgelegt. Die UN-Generalversammlung untermauerte dies mit ihrer Resolution A/RES/76/300 (2022). Sie betont die Herausforderungen der Klimakrise, des Biodiversitätsverlusts und der Umweltverschmutzung. Die Verbindung zwischen Umweltrecht und Menschenrechten liegt in der Bedeutung einer sauberen Umwelt für ein würdevolles Leben. Offene Diskussionspunkte umfassen die Einführung eines globalen Vertrags, Einbindung betroffener Gruppen, Verantwortung von Großkonzernen und Ahndung von Verstößen.

Es gibt keine einheitliche Definition des Rechts auf eine saubere Umwelt, doch allgemein umfasst es materielle und verfahrensrechtliche Aspekte. Initiativen wie die Aarhus-Konvention und die Escazú-Vereinbarung stärken das Bewusstsein für Umweltgerechtigkeit und Klimagerechtigkeit. Zudem arbeiten die UN an einer Nachhaltigkeitsstrategie und einem Globalen Pakt für die Umwelt. Die Umsetzung erfordert nationale Gesetze, internationale Zusammenarbeit, den Ausbau des Umweltrechts und die Beteiligung von Unternehmen sowie Nichtstaatlichen Akteuren.

Fehlende bindende Abkommen auf internationaler Ebene und die Notwendigkeit von Umweltgerichten stellen nach wie vor ein Problem dar. Die Einbeziehung von Unternehmen, individuelles Handeln und Schutz von Umweltaktivist*innen sind daher entscheidend. Die konkrete Umsetzung des Rechtes auf saubere Umwelt erfordert politischen Willen in verschiedenen Bereichen wie Umweltschutz, nachhaltiger Finanzpolitik und Korruptionsbekämpfung. Dabei bieten die UN eine wichtige Plattform für den Austausch und die Umsetzung von Maßnahmen.

2. Punkte zur Diskussion

  • Wie lässt sich zügig ein globaler Vertrag zur verpflichtenden Umsetzung des Rechts auf eine saubere Umwelt einrichten?
  • Wie können von Umweltschäden betroffene sowie marginalisierte Gruppen besser in die Umsetzung des Rechtes eingebunden werden?
  • Wie können weltweit tätige Großkonzerne noch mehr in die Pflicht genommen werden, sich für eine saubere, gesunde Umwelt einzusetzen?
  • Wie können Verstöße gegen Umweltschutz beziehungsweise gegen das Recht auf eine saubere Umwelt stärker geahndet werden?
  • Mit welchen konkreten Maßnahmen ist das Recht auf saubere Umwelt umzusetzen?
  • Inwieweit können und müssen Nichtstaatliche Akteure daran beteiligt werden?

3. Einleitung

Die Erde braucht uns nicht, aber wir brauchen die Erde - und damit auch die Umwelt. In ihrer Resolution A/RES/76/300 (2022) hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt festgestellt. Mit ihrer im Juli 2022 verabschiedeten Resolution ruft die Generalversammlung die drei Kernprobleme in Erinnerung, die das Recht auf eine saubere Umwelt gefährden: die Klimakrise, den Verlust der Biodiversität und die Umweltverschmutzung. Diese Resolution folgt der des Menschenrechtsrats aus dem Jahre 2021 mit dem Titel A/HRC/RES/48/13. Die Feststellung des Rechtes ist zwar ein wichtiger erster Schritt; nun geht es aber darum, dass der Menschenrechtsrat eben dieses Recht konkret ausgestaltet.

4. Hintergrund und Grundsätzliches

Die Verbindung von einem Recht auf eine saubere Umwelt und den allgemeinen Menschenrechten ergibt sich unter anderem aus dem Recht eines jeden Menschen auf ein Leben mit den höchstmöglichen Standards an physischer sowie mentaler Gesundheit, auf sauberes Trinkwasser, Essen und Wohnen. Dies ist ohne eine saubere Umwelt schlichtweg unmöglich. Zudem ist eine saubere Umwelt oft gleichbedeutend mit einer sicheren Umwelt. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind 24 Prozent aller Tode weltweit auf Umweltproblematiken zurückzuführen.

Auch wenn es keine generell gültige Definition des Rechts auf eine saubere Umwelt gibt, so ist hierbei von zwei Ebenen auszugehen: der materiellen und der verfahrensrechtlichen Ebene. Erstere beinhaltet unter anderem saubere Luft, ein geschütztes und stabiles Klima, Zugang zu sauberem Wasser und angemessenen Sanitäreinrichtungen, gesunde und nachhaltig produzierte Lebensmittel, eine ungiftige Umgebung zum Leben, Arbeiten, Lernen und Spielen sowie eine gesunde biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme. Diese Ebene wird von den verfahrensrechtlichen Aspekten ergänzt, darunter der Zugang zu Informationen, das Recht auf Beteiligung an der Entscheidungsfindung und der Zugang zu Gerichten und effektiven Rechtsbehelfen, einschließlich der sicheren Ausübung dieser Rechte frei von Unterdrückung und Vergeltungsmaßnahmen.

Der Kampf für die Anerkennung des Rechts auf eine saubere Umwelt wird schon seit Jahrzehnten gefochten: 1972 hielten die Vereinten Nationen ihre erste Umweltkonferenz in Stockholm ab. Die damals von mehr als 150 Staaten unterzeichnete Abschlusserklärung spricht bereits von einem Recht auf eine qualitativ hochwertige Umwelt, die den Menschen dieser Erde ein würdevolles sowie gutes Leben ermöglicht. In den folgenden Jahrzehnten nahmen etliche Staaten der Weltgemeinschaft diese Grundsätze in ihre nationalen Verfassungen auf. Die Generalversammlung beschäftigte sich ebenfalls durchgängig mit diesem Thema: So erkannte sie beispielsweise 2010 das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser sowie Sanitäreinrichtungen an. Durch die ständige Arbeit des größten Gremiums an der Thematik erhoffen sich die Vereinten Nationen ein gestiegenes Verständnis gegenüber der Gefahr der sich weiter verschlimmernden Umwelt, was unser Recht auf ein gutes Leben ernsthaft bedroht. Zudem erhöht dies einerseits den Druck auf Regierungen einzelner Staaten, das Recht auf eine saubere Umwelt in ihren jeweiligen Verfassungen zu verankern und andererseits steigt das Bewusstsein, den Schutz der Umwelt in der Gesellschaft mehr zu thematisieren.

Weitere Erklärungen sowie Vereinbarungen folgten, darunter 1998 die Aarhus-Konvention und 2018 die Escazú-Vereinbarung. Erstere führte den ersten Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Umweltschutz ein, während letztere die erste multilaterale Vereinbarung war, die nachdrücklich die Wichtigkeit der Verteidigung des Rechts auf eine saubere Umwelt aufzeigt.

Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren Begriffe wie Umweltgerechtigkeit und Klimagerechtigkeit herausgebildet, die jedoch noch nicht abschließend definiert sind und zum jetzigen Zeitpunkt ein sich stetig weiterentwickelndes Konzept darstellen. Grundsätzlich bedeutet Umweltgerechtigkeit die gleiche Behandlung und Beteiligung aller Nationen, Kulturen und sozioökonomischen Hintergründe in der Entwicklung, Einarbeitung sowie Umsetzung umweltpolitischer Gesetze und Vorhaben. Klimagerechtigkeit umfasst die Verteilungsgerechtigkeit, also die Anteile, die verschiedene Individuen, Nationen und Generationen tragen müssen, die Verfahrensgerechtigkeit, sprich wer über Klimapolitik entscheidet beziehungsweise wer überhaupt in den Entscheidungsprozess eingebunden wird, und die Anerkennung des bisher geleisteten Engagements für den Klimaschutz.

5. Aktuelles

Derzeit befassen sich vor allem das Umwelt-, das Entwicklungsbüro sowie das Büro des Sonderbeauftragten für Menschenrechte der Vereinten Nationen mit der Umsetzung des Rechts auf eine saubere Umwelt. So wurde in den Jahren 2018/19 die sogenannte “Nachhaltigkeitsstrategie” der Vereinten Nationen entworfen, die das Jahrzehnt 2020 bis 2030 abdecken soll. Sie baut Aspekte der umweltbezogenen sowie sozialen Nachhaltigkeit in UN-Programme sowie Projekte ein, um so die Handlungen der Vereinten Nationen mehr in Einklang mit dem Recht auf eine saubere Umwelt zu bringen. Zuvor wurde 2017 der Globale Pakt für die Umwelt angekündigt, der derzeit noch ausgearbeitet wird. Dieser wäre, auf Basis aller bisherigen Resolutionen, der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sowie des Pariser Klimaabkommens, ein konkreter Vertrag, der die Staaten der Weltgemeinschaft auch rechtlich verpflichten würde, Maßnahmen für eine saubere Umwelt zu ergreifen, ähnlich wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahre 1966.

Der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Menschenrechte und Umwelt, John Knox, entwickelte im Jahre 2018 16 Prinzipien für Staaten, wie Menschenrechte im Kontext der Umwelt umgesetzt werden können. Diese fordern zum Beispiel, dass Staaten die Meinungs- sowie Versammlungsfreiheit hinsichtlich Umweltthemen wahren, für ausreichend Bildungsangebote zu ebendiesem Bereich sorgen und insbesondere diejenigen schützen, die am stärksten von Umweltschäden betroffen sind.

Darüber hinaus hat der Weltklimarat (IPCC) versucht, den bereits erwähnten Begriff der “Klimagerechtigkeit” näher zu definieren und spricht dabei von Gerechtigkeit, die Entwicklung und Menschenrechte miteinander verbindet, um eine rechtebasierte Herangehensweise zur Bekämpfung der Klimakrise zu finden. Der IPCC lobt diese inklusive Art, die Problematik anzugehen, denn nur so könne man nachhaltige, effektive und gesetzlich legitimierte Maßnahmen für den Klimaschutz treffen.

6. Probleme und Lösungsansätze

Mehrere Staaten, insbesondere solche aus dem Globalen Süden, haben mittlerweile spezielle Umweltgerichte sowie -tribunale eingeführt, beispielsweise in Indien und Kenia. Dies könnten auch Länder des Globalen Nordens in die Wege leiten und Verstößen gegen die Umsetzung des Rechts auf eine saubere Umwelt mit harten Strafen begegnen. Gerade in Anbetracht des deutlich höheren Beitrags des Globalen Nordens zur Verschärfung der Klimakrise wäre dies eine Möglichkeit, auf einen fairen Ausgleich hinzuarbeiten.

Da nach wie vor noch kein bindendes Gesetzesdokument auf internationaler Ebene zu diesem Thema existiert, ist es umso entscheidender, dass die einzelnen Nationalstaaten ihren Beitrag zur Verwirklichung ebendieses Rechts leisten. Dafür müssen sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei sich vor Ort schaffen und der Bevölkerung die Möglichkeit geben, gegen eine mangelnde Umsetzung juristisch vorzugehen. Zudem ist eine starke internationale Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Weltgemeinschaft unerlässlich. Gemeinsam müssen sie einen Weg finden, das Recht auf eine saubere Umwelt durch multilaterale Abkommen und Vereinbarung zum Thema Menschenrechte umzusetzen, wie beispielsweise die Abkommen von Stockholm (1972) und Aarhus (1998).

Des Weiteren gilt es, das internationale Umweltrecht auszuweiten.Verbrechen an der Umwelt sollten stärker ins Visier genommen werden: So hat zum Beispiel Frankreich im vergangenen Jahr den Straftatbestand Ökozid geschaffen, der die Umweltschädigungen nationalen Ausmaßes unter Strafe stellt. Ebenso gibt es internationale Forderungen, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) schwerwiegende Naturzerstörungen als Straftatbestand anerkennt. Eine Expert*innengruppe hat bereits einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet und eine Definition für Ökozid vorgelegt. Ob dies praktisch umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar, denn zunächst müsste einer der 123 Vertragsstaaten das in die Vertragsstaatenkonferenz des Gerichtshofs einbringen.

Ein weiterer Faktor bei der Umsetzung des Rechtes auf eine saubere Umwelt liegt bei der Mitarbeit global agierender Unternehmen. Diese tragen genauso wie Staaten eine Verantwortung, dieser Thematik gerecht zu werden. Die Länder dieser Erde müssen sicherstellen, dass Unternehmen sich an der Umsetzung des Rechtes beteiligen, die Bürger*innen über ihre Aktionen informieren und diese transparent machen. Neben den Konzernen ist es ebenso wichtig, Nichtstaatliche Akteure (NA) und Gruppen aus der Zivilgesellschaft in die Lösungsfindung mit einzubinden. Diese können einen überparteilichen und informativen Beitrag leisten und für betroffene Minderheiten Stellung beziehen. So haben mehr als 1000 Nichtregierungsorganisationen den Prozess zur Feststellung des Rechtes auf eine saubere Umwelt begleitet und in Expert*innengruppen die Staaten des Menschenrechtsrats sowie UN-Organisationen beraten, darunter Greenpeace, Amnesty International und das Zentrum für Internationales Umweltrecht.

Oft als unbedeutend oder unwirksam bezeichnet, ist das Handeln jedes*jeder Einzelnen keineswegs zu unterschätzen. Das Komitee der Menschenrechte der Vereinten Nationen hat beispielsweise der Beschwerde von acht Bewohner*innen mitsamt Kindern der Torres Strait Inseln Recht gegeben, dass Australien es bisher nicht geschafft hat, die Menschen auf den Torres Strait Inseln effektiv vor einer schädlichen Umwelt zu schützen und ihnen das Recht auf eine saubere Umwelt zu ermöglichen. Dies zeigt, dass einzelne Menschen sehr wohl Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen können. Sie sollten sich ihrer Rechte weiterhin bewusst bleiben und sich mobilisieren, um die Entscheidungsträger*innen in ihren Ländern an ihre Pflicht zu erinnern, das Recht auf eine saubere Umwelt zu gewährleisten. So gibt es zum Beispiel die sogenannten Verteidiger*innen der umweltbezogenen Menschenrechte, die sich vor allem für diejenigen einsetzen, die am stärksten unter einer schädlichen Umwelt leiden. Sie setzen sich dabei für mehr Nachhaltigkeit sowie eine rechtebasierte Entwicklung der Gesellschaft ein und überprüfen die tatsächlichen Handlungen der politischen Entscheidungsträger*innen. Dabei sind diese Verteidiger*innen, unter ihnen oftmals weibliche Aktivistinnen, häufig Einschüchterungsversuchen oder sogar körperlichen Angriffen ausgesetzt. Daher ist es enorm wichtig, diese Aktivist*innen und deren Arbeit zu schützen und weiterhin zu unterstützen.

Um nicht nur das Recht auf eine saubere Umwelt, sondern auch die nachhaltigen Entwicklungsziele generell umsetzen zu können, bedarf es also einer Vielzahl an Akteuren - Staaten, NAs, Unternehmen, Individuen - und damit einhergehend natürlich auch des nötigen politischen Willens. Das Recht auf eine saubere Umwelt muss in verschiedenen Bereichen Beachtung finden, darunter Umwelt- sowie Klimaschutz, nachhaltige Finanzpolitik und Korruptionsbekämpfung. Die Vereinten Nationen spielen hierbei weiterhin eine wichtige Rolle, um sowohl Akteuren als auch Betroffenen eine Plattform zu bieten, wo sie sich austauschen und effektive Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf eine saubere Umwelt finden können.

7. Hinweise zur Recherche

Sie sollten sich mit der Position Ihres Staates zum Klimaschutz vertraut machen. Von welchen Folgen der Klimakrise ist ihr Staat besonders betroffen? Welchen rechtlichen Status hat eine saubere Umwelt und der Schutz der Umwelt im nationalen Recht? Wie wird auf die Klimagerechtigkeitsbewegung reagiert? Welche wichtigen Akteur*innen (Unternehmen, Aktivist*innen, Nichtstaatliche Akteure) gibt es und was fordern diese, vor allem in Bezug auf das Menschenrecht der sauberen Umwelt?

Neben den klassischen Medien zur Beschaffung von Informationen (Tageszeitungen, Redaktionsnetzwerke, Online-Journalismus, etc.), sind bei diesem Thema zusätzlich zu den offiziellen Quellen der Vereinten Nationen insbesondere Berichte von Nichtstaatlichen Akteuren zu empfehlen.

 

Lexikon

Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte: Völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 1966, der die grundlegenden Menschenrechte verbindlich garantiert, darunter Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, etc.

Globaler Süden, Globaler Norden: Begriffe aus der Entwicklungspolitik und Sozial- und Geisteswissenschaften. Die Bezeichnungen sollen die Situation von Ländern in der globalisierten Welt möglichst wert- und hierarchiefrei beschreiben. In diesem Sinne ist ein Land des Globalen Südens ein politisch, wirtschaftlich oder gesellschaftlich benachteiligter Staat. Die Länder des Globalen Nordens befinden sich dagegen in einer privilegierten Position, was Wohlstand, politische Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung angeht. Damit sollen auch die Ungleichheit und die dadurch bedingten Abhängigkeitsverhältnisse herausgestellt werden.

Ökozid: Eine erhebliche Schädigung oder Zerstörung von Ökosystemen, die trotz des Wissens um die Risiken begangen wird. Durch das Verstehen der Risiken, die sich ergeben, das Ignorieren dieser und die daraus resultierende ernsthafte Schädigung unseres Planeten, wird der Tatbestand des Ökozids erfüllt. Die Formulierung als Straftat wurde entwickelt, um Menschen und den Planeten zu schützen. Eine Schädigung der Umwelt soll nach Gesetzesvorschlag auch dann geächtet werden können, wenn Menschen nicht direkt betroffen sind.

Sonderberichterstatter*in: UN-Sonderberichterstatter*innen (special rapporteurs) werden durch ein Mandat der Vereinten Nationen bestimmt und arbeiten ehrenamtlich zu einem Bereich. Die Expertise von Sonderberichterstatter*innen bezieht sich auf ein bestimmtes Thema (z. B. Recht auf Wasser, Folter, Meinungsfreiheit) oder auf eine geographische Region (z. B. Irak, Syrien, Myanmar).

Quellen

Yann Aguila, What is the Right to a Healthy Environment?, 2021 https://www.iucn.org/news/world-commission-environmental-law/202110/right-a-healthy-environment, Website der International Union for the Conversion of Nature (Englisch)

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen, Das Recht auf saubere Umwelt, 2022, https://dgvn.de/meldung/das-recht-auf-saubere-umwelt, Meldung zum Recht auf saubere Umwelt (Deutsch)

Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, What is the Right to a Healthy Environment, 2023, https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/2023-01/UNDP-UNEP-UNHCHR-What-is-the-Right-to-a-Healthy-Environment.pdf, Publikation des UNDP über das Recht auf eine saubere Umwelt (Englisch)

Carmen G. Gonzalez, The Right to a Healthy Environment and the Global South, 2023, https://www.cambridge.org/core/journals/american-journal-of-international-law/article/right-to-a-healthy-environment-and-the-global-south/13D12D017B9F4AB60DA833F55E43FF4E, Artikel über das Recht auf eine saubere Umwelt un den globalen Süden (Englisch)

Hoher Kommissar für Menschenrechte, Framework Principles on Human Rights and the Environment, 2018, https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-environment/framework-principles-human-rights-and-environment-2018, Report über 16 Prinzipien der Menschenrechte in Bezug auf die Umwelt (Englisch)

Tagesschau, Recht auf saubere Umwelt ist Menschenrecht, https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/new-york-un-vollversammlung-menschenrecht-101.html, Pressemeldung zum Vollversammlungsentscheid (Deutsch)

United Nations, UN General Assembly declares access to clean and healthy environment a universal human right, https://news.un.org/en/story/2022/07/1123482, UN-Pressemeldung (Englisch)

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